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Aachen (ots) - Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs bei Hückelhoven haben
Einsatzkräfte des Zolls am 30. Oktober 2026 in der Nähe von Hückelhoven eine
größere Menge Bargeld sichergestellt.
Der Fahrer des Pkw, ein 48-jähriger türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der
Slowakei, war zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Die
Beamtinnen und Beamten zogen das Fahrzeug auf der BAB 46 aus dem fließenden
Verkehr. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte bei dem
Reisenden ein Bündel mit Geldscheinen fest. Auf Nachfrage der Zöllnerinnen und
Zöllner gab der Mann an, Bargeld in Höhe von 10.000 Euro mitzuführen. Die
Beamtinnen und Beamten zweifelten an der Aussage des Mannes - und sollten mit
ihrem Verdacht recht behalten.
Aus dem Handschuhfach des Autos sowie aus diversen Jacken- und Hosentaschen
kamen weitere Geldbündel zum Vorschein. Insgesamt führte der Autofahrer 30.560
Euro Bargeld mit.
Die Herkunft des Geldes konnte der Reisende nicht nachweisen. Ebenso konnte er
dessen Zweck nicht darlegen.
Der Zoll stellte daraufhin insgesamt 30.000 Euro vorläufig sicher, beließ dem
48-Jährigen 560 Euro für dessen Weiterreise und eröffnete ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der nicht richtigen Anzeige der Barmittel.
Außerdem leiteten die Beamtinnen und Beamten ein sogenanntes Clearingverfahren
ein. Dabei handelt es sich um ein Prüfverfahren, das angewendet wird, wenn der
Verdacht besteht, dass Bargeld aus Straftaten stammen oder für illegale Zwecke
verwendet werden könnte. "Im Rahmen dieses Verfahrens überprüfen die Behörden
die Herkunft des Geldes sowie mögliche Bezüge zu Straftaten wie Geldwäsche oder
anderen Finanzdelikten", sagt Sabine Krämer, Pressesprecherin beim Hauptzollamt
Aachen. "Ziel ist es zu klären, ob das Bargeld rechtmäßig erworben wurde."
Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe
Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim
Zollfahndungsamt Essen.
Hinweis des Zolls:
Wer innerhalb der Europäischen Union reist - beispielsweise von den Niederlanden
nach Deutschland - darf grundsätzlich unbegrenzt Bargeld oder gleichgestellte
Zahlungsmittel mitführen. Allerdings besteht ab einem Betrag von 10.000 Euro
oder mehr eine Auskunftspflicht gegenüber dem Zoll. Reisende müssen auf
Nachfrage der Beamtinnen und Beamten Angaben zur Höhe des mitgeführten
Bargeldes, zu dessen Herkunft, zum wirtschaftlich Berechtigten sowie zum
Verwendungszweck machen. Falsche oder unvollständige Angaben können als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Weitere Informationen zur Anzeigepflicht von Barmitteln bei der Ein- und
Ausreise stellt der Zoll auf seiner Website unter www.zoll.de bereit.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Sabine Krämer
Telefon: 0241/9091-2080
E-Mail: sabine.kraemer2@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121239/6385801
OTS: Hauptzollamt Aachen
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