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Hamburg (ots) - Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die
Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen,
Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den
Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg,
Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Allgemeinverfügung wird bis einschließlich zum 31. Mai 2026 verlängert.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen, Ausnahmen sind der
Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei
überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein
Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich
ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen
Personen möglich.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteile der
Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausschließlich Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona,
Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Freitag, 1.
Mai 2026, 00:00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2026, 24:00 Uhr
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels
Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das
bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und
damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw.
bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von
Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und
Signalwaffen).
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten
trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer
Schadens-vergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende
Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der
Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
Folgen haben.
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen,
bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm),
insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit
dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende
auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher
Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich
auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Julia Somnitz
Tel.: 0511/67675-4444
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X: https://x.com/bpol_nord
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70246/6264577
OTS: Bundespolizeidirektion Hannover
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