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DPolG Niedersachsen: Personenspürhunde: DPolG warnt vor Lücke in der Strafverfolgung - Gewerkschaft fordert belastbare Bewertung vor jeder Strukturentscheidung |
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| 16.10.2026 14:40 Uhr |
DPolG Niedersachsen |
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Hannover (ots) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen fordert
eine transparente und fachlich nachvollziehbare Bewertung der polizeieigenen
Personenspürhunde (PSH), bevor über deren Zukunft entschieden wird. Nach Angaben
der Landesregierung wird erwogen, die Hunde und ihre Diensthundführerinnen und
Diensthundführer künftig anderen Aufgaben zuzuführen.
Nach einer landesweiten Datenerhebung von November 2024 bis Juni 2025 entfielen
laut Landesregierung knapp zwei Drittel der PSH-Einsätze auf sogenannte
Tatstreckenrekonstruktionen. Ziel ist es, die Laufwege Tatverdächtiger
nachzuvollziehen und weitere Ermittlungsansätze zu gewinnen. Als eigenständiger
Erfolg wird dies bislang nicht erfasst. Bei der unmittelbaren Personensuche
konnten in mehr als vier Fünfteln der Einsätze die gesuchten Personen nicht
aufgefunden werden.
"Eine reine Fundquote greift zu kurz, wenn knapp zwei Drittel der Einsätze auf
die Rekonstruktion von Laufwegen ausgerichtet sind", erklärt Christian-Tobias
Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender. "Auch ein belastbarer Hinweis auf
einen Fluchtweg kann Ermittlungen voranbringen. Wer einer Spezialfähigkeit den
Nutzen abspricht, muss nachvollziehbar darlegen, auf welchen Erkenntnissen diese
Bewertung beruht."
Die Landesregierung hält eine korrekte Laufwegrekonstruktion für wenig
wahrscheinlich. Auf welcher empirischen Grundlage diese Einschätzung beruht,
bleibt in den parlamentarischen Antworten offen. Zur Gesamtbewertung gehören
auch die personellen Rahmenbedingungen: Die Zahl der besetzten PSH-Stellen sank
von sechs im Jahr 2024 auf drei; im April 2026 waren lediglich zwei Hunde
einsetzbar.
Besonders kritisch sieht die DPolG eine mögliche Fähigkeitslücke in der
Strafverfolgung. Polizeieigene PSH können auch zur Verfolgung Tatverdächtiger
eingesetzt werden, externe Mantrailer nach Angaben der Landesregierung dagegen
grundsätzlich nur in der Gefahrenabwehr. Für die externen Teams nennen die
parlamentarischen Antworten weder vergleichbare Sucherfolgsquoten noch
tatsächlich erreichte Reaktionszeiten.
"Die externen Mantrailer- und Rettungshundeteams leisten bei der Suche nach
Vermissten wertvolle Arbeit. Polizeiliche Fähigkeiten in der Strafverfolgung
können sie aber nicht ersetzen", betont Landesvorsitzender Patrick Seegers.
"Bevor das Land eine Spezialfähigkeit aufgibt, muss feststehen, wer ihre
Aufgaben übernimmt und ob das mindestens genauso zuverlässig funktioniert." Wie
bereits bei den Reiterstaffeln gilt für die DPolG: erst eine umfassende Bedarfs-
und Wirtschaftlichkeitsbewertung, dann eine Strukturentscheidung.
Die DPolG Niedersachsen fordert, die Datenerhebung einschließlich ihrer
Bewertungsmethodik dem Innenausschuss vorzulegen und den tatsächlichen
Einsatzwert differenziert zu untersuchen. Dienstliche und externe Teams müssen
bei vergleichbaren Suchaufgaben anhand nachvollziehbarer Kriterien bewertet
werden. Für die Strafverfolgung braucht es ein belastbares Konzept. Ebenso
müssen die Perspektiven der betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie Verbleib
und Versorgung der Diensthunde verbindlich geklärt werden.
Rückfragen bitte an:
DPolG Niedersachsen
Patrick Seegers
Telefon: 0162-2093935
E-Mail: kontakt@dpolg.org
https://www.dpolg.org/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/162835/6372581
OTS: DPolG Niedersachsen
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - DPolG Niedersachsen
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