Karl
Top-News
Karl
Fläche: 10,38 km²
Einwohner: 226
PLZ: 54534
|
HZA-KA: Teure Folgen nach Übernahme eines Schweizer Fahrzeugs: Karlsruher Zoll erhebt rund 43.000 Euro Abgaben |
 |
| 15.04.2026 15:42 Uhr |
Hauptzollamt Karlsruhe |
|
|
Karlsruhe (ots) - Rund 43.000 Euro Einfuhrabgaben und ein Steuerstrafverfahren
sind das Ergebnis einer Zollkontrolle auf der A 6 bei Rauenberg. Ein 35-jähriger
Fahrer aus dem Bundesgebiet hatte am vergangenen Wochenende ein in der Schweiz
zugelassenes hochwertiges Fahrzeug übernommen und dieses damit dem Verfahren der
vorübergehenden Verwendung pflichtwidrig entzogen.
Bei der Kontrolle stellten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Karlsruhe fest, dass
das Fahrzeug zuvor von seinem im Drittland ansässigen Halter in das Zollgebiet
der Europäischen Union verbracht worden war. Im Rahmen der sogenannten
vorübergehenden Verwendung war die Nutzung des Fahrzeugs unter bestimmten
Voraussetzungen abgabenfrei möglich.
Diese Voraussetzungen lagen jedoch nicht mehr vor, nachdem der im Inland
ansässige 35-Jährige das Fahrzeug übernommen hatte. Mit der Übernahme wurde das
Fahrzeug dem Zollverfahren entzogen, wodurch die Einfuhrabgaben entstanden.
Insgesamt erhob der Zoll Einfuhrabgaben in Höhe von 43.260 Euro, davon 14.000
Euro Zoll sowie 29.260 Euro Einfuhrumsatzsteuer. Dem liegt ein Fahrzeugwert von
rund 140.000 Euro zugrunde.
"Die vorübergehende Verwendung ist an klare Voraussetzungen geknüpft.
Insbesondere kommt es darauf an, wer ein Fahrzeug einführt und wer es nutzt.
Wird ein Fahrzeug aus einem Drittland von einer im Inland ansässigen Person
übernommen, kann dies zur Entstehung von Einfuhrabgaben führen", erklärt Alina
Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Fahrzeuge mit Zulassung in einem
Nicht-EU-Staat dürfen nicht ohne Weiteres von im Inland ansässigen Personen
genutzt oder übernommen werden. Bereits die Übernahme eines solchen Fahrzeugs
kann dazu führen, dass das Verfahren der vorübergehenden Verwendung endet, mit
der Folge, dass Einfuhrabgaben in erheblicher Höhe entstehen.", so Holm
abschließend.
Die weiteren Ermittlungen in diesem konkreten Fall dauern an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121249/6255989
OTS: Hauptzollamt Karlsruhe
|
|
Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Karlsruhe
Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung
|