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GBA: Anklage wegen dreifachen versuchten Mordes in Essen erhoben |
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| 20.04.2026 13:25 Uhr |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) |
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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 31. März 2026 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den
kosovarischen Staatsangehörigen Erjon S.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§ 1, § 3 JGG)
des versuchten Mordes in drei Fällen (§ 211 Abs. 2, § 22, § 23 StGB) hinreichend
verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke zur
Last gelegt werden. In diesem Zusammenhang werden ihm auch Körperverletzung (§
223 Abs. 1 StGB) und gefährliche Körperverletzung in (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1
StGB) vorgeworfen. Daneben ist er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
und Nötigung (§ 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2, § 240 Abs. 1 und Abs. 2
StGB) angeklagt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:
Erjon S. folgt einer islamistisch-jihadistischen Ideologie. Anfang September
2025 fasste er den Entschluss, selbst in den Jihad gegen vermeintlich Ungläubige
zu ziehen. Als Tatopfer wählte er einen ihm persönlich bekannten Hausmeister und
seine Lehrerin aus. Zudem beabsichtigte er, im Anschluss möglichst viele
Menschen jüdischen Glaubens zu töten. Am frühen Morgen des 5. September 2025
begab er sich mit einem langen Messer bewaffnet zunächst zu einer Grundschule in
Essen. Dort schlug er mit der Faust auf den Hausmeister ein und besprühte ihn
mit Pfefferspray. Da sich der Geschädigte zur Wehr setzte, konnte Erjon S. das
Messer nicht zum Einsatz bringen. Wenig später attackierte er die Lehrerin in
seinem Berufskolleg. Ihr stach er mit dem Messer mehrfach gezielt in den
Oberkörper. Bei der Suche nach weiteren Opfern suchte der Angeschuldigte sodann
zweimal die Alte Synagoge in Essen auf, ohne indes aus seiner Sicht geeignete
Tatopfer jüdischen Glaubens anzutreffen. Stattdessen versetzte er einem ihm
fremden Mann auf offener Straße einen Stich in den Rücken. Alle Geschädigten
überlebten, trugen zum Teil aber schwere Verletzungen davon. Um einer Festnahme
zu entgehen und seinen Märtyrertod zu provozieren, lief Erjon S. schließlich mit
vorgehaltenem Messer auf Polizeibeamte zu. Durch einen Schuss wurde er im
Gesicht verletzt.
Erjon S. war im Anschluss an die Tat festgenommen worden und befindet sich seit
dem 6. September 2025 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das
Verfahren von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr.
59 vom 12. September 2025).
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6258676
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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