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Kiel (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft und des
Landeskriminalamts Schleswig-Holstein
Auf Veranlassung der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig
eingerichteten Koordinierungs-und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität (KEOK) vollstrecken Ermittlerinnen und Ermittler des
Landeskriminalamts Schleswig-Holstein sowie weitere Kräfte der Landespolizei
seit den Morgenstunden Durchsuchungsbeschlüsse in Kiel, Flensburg und Harrislee.
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen wegen des
Verdachts der Geldwäsche.Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Den aktuellen Ermittlungen liegen unter anderem Erkenntnisse aus Maßnahmen zur
Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zugrunde. Bereits im Dezember 2023 sowie
im Dezember 2024 waren in diesem Zusammenhang Durchsuchungen in Kiel-Gaarden
durchgeführt worden. Nach dem derzeitigen Stand besteht der Verdacht, dass
Personen, die nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden dem Bereich der
organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, erhebliche Einnahmen aus Straftaten
verschleiert und in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen hierfür insbesondere über Strohleute
Immobilien in Kiel und Flensburg erworben worden sein. Zur Finanzierung der
Kaufpreise sollen Gelder eingesetzt worden sein, die mutmaßlich aus Straftaten
stammen, wie zum Beispiel der gewerbsmäßigen Veranstaltung unerlaubten
Glücksspiels. Im Fokus der Ermittlungen stehen insbesondere auch Personen aus
dem Umfeld einer Rockergruppierung.
Das Amtsgericht Flensburg hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft
Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 14 Objekte in Kiel, Flensburg und
Harrislee erlassen. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Sicherstellung
weiterer Beweismittel zur Aufklärung der Geldflüsse, der Finanzierungsstrukturen
sowie der Tatbeteiligten. Zugleich wurden Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung
mutmaßlich inkriminierter Vermögenswerte zu Gunsten des Staates umgesetzt. Diese
umfassen die Beschlagnahme von fünf Immobilien in Kiel und Flensburg mit einem
Schätzwert von insgesamt rund 2,6 Millionen Euro sowie die Vollstreckung von
Vermögensarresten in Höhe von rund 540.000 Euro.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Strafverfolgungsbehörden klären nicht nur Straftaten auf. Sie sorgen auch dafür,
dass Täter keine finanziellen Vorteile aus ihren Taten behalten. Der
Grundgedanke ist einfach: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Entsprechend ist
das aus Straftaten Erlangte einzuziehen. Ist der konkrete Vermögensgegenstand
nicht mehr vorhanden, kann ein Geldbetrag in entsprechender Höhe eingezogen
werden.
Schließlich kann in bestimmten Fällen der organisierten Kriminalität im
selbständigen Einziehungsverfahren Vermögen sogar dann eingezogen werden, wenn
eine konkrete Straftat nicht im Einzelnen nachgewiesen werden kann, die illegale
Herkunft jedoch offensichtlich ist. Damit solche Vermögenswerte bis zu einer
endgültigen Entscheidung nicht beiseitegeschafft werden, können sie bereits im
laufenden Verfahren vorläufig gesichert werden. Bei Immobilien geschieht dies in
der Regel durch Eintragungen im Grundbuch, die einen Verkauf verhindern.
Eine endgültige Entscheidung über die Einziehung trifft das Gericht erst am Ende
des Verfahrens. An dem Einsatz sind neben der Generalstaatsanwaltschaft rund 250
Polizeibeamtinnen und -beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein, der
Bezirkskriminalinspektion Kiel, der Polizeidirektion Kiel, der Spezialeinheiten
sowie der Einsatzhundertschaften beteiligt.
Rückfragen bitte an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, Leitende
Oberstaatsanwältin Wiebke Hoffelner, Telefon: 04621/86-1292 E-Mail:
kontakt@gsta.landsh.de
oder
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Carola Jeschke / Katharina Philipsen
Telefon: 0431/160-40130 oder -40112
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/2256/6269602
OTS: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
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