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POL-KI: 261102.2 Kiel: Kontrollbereich im Stadtteil Mettenhof eingerichtet (FOTO) |
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| 2.11.2026 13:26 Uhr |
Polizeidirektion Kiel |
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Kiel (ots) - Die Polizeidirektion Kiel hat Teile des Stadtteils Mettenhof als
sogenannten Kontrollbereich mit Wirkung vom 22. Oktober 2026 eingestuft.
Hintergrund ist die anhaltend hohe Zahl von Gewalt-, Eigentums- und
Betäubungsmitteldelikten. Mit der Maßnahme erhält die Polizei erweiterte
Kontrollbefugnisse, um Straftaten frühzeitig entgegenzuwirken und das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
In den vergangenen sechs Monaten registrierte die Polizei innerhalb des
festgelegten Bereichs 69 einfache sowie 17 gefährliche oder schwere
Körperverletzungen. Hinzu kamen 114 Eigentumsdelikte, darunter 16
Wohnungseinbrüche. Auch der Handel mit Betäubungsmitteln und die damit
verbundene Beschaffungskriminalität spielen weiterhin eine erhebliche Rolle.
Wiederholt gingen bei der Polizei zudem Beschwerden von Anwohnerinnen und
Anwohnern über randalierende Personengruppen, Drogenkonsum, Lärmbelästigungen
und den Einsatz illegaler Pyrotechnik ein. Insbesondere im Umfeld eines
Jugendtreffs sowie am Kurt-Schumacher-Platz stellte die Polizei entsprechende
Auffälligkeiten fest. Die Schwere einzelner Straftaten verdeutlicht die
Situation. So wurde im Juni eine Polizeibeamtin verletzt, nachdem eine Person
einen Stein aus einem Hochhaus am Kurt-Schumacher-Platz auf einen Streifenwagen
geworfen hatte. Im August wurden mehrere Jugendliche durch einen aus dem
Hochhaus geworfenen pyrotechnischen Gegenstand verletzt.
Bereits in der Vergangenheit hatte die Polizeidirektion Kiel Teile Mettenhofs
zeitweise als Kontrollbereich eingestuft. Die damit verbundenen verstärkten
Kontrollen zeigten Wirkung und trugen zur Eindämmung der Kriminalität bei. Die
aktuelle Entwicklung macht eine erneute Einrichtung erforderlich.
Auf Grundlage des § 181 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Landesverwaltungsgesetz
Schleswig-Holstein (LVwG) können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte innerhalb
des Kontrollbereichs unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch
anlassunabhängig die Identität von Personen feststellen sowie Personen und
mitgeführte Sachen durchsuchen. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen
sind darüber hinaus Platzverweise und Ingewahrsamnahmen möglich.
Die Kontrollen erfolgen lagebildorientiert und richten sich insbesondere gegen
Personen, bei denen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse oder ihres Verhaltens
ein Bezug zu den relevanten Deliktsbereichen besteht.
Folgende Straße bilden die Grenzen des Kontrollbereiches:
Norden: Narvikstraße und Faluner Weg
Osten: Russeer Weg und Mettenhofzubringer
Süden: Hofholzallee und Kopenhagener Allee
Westen: Turkuring, Aarhusstraße und Jütlandring
Die Einrichtung des Kontrollbereichs dient der gezielten Bekämpfung der Gewalt-
und Betäubungsmittelkriminalität sowie der damit verbundenen Eigentumsdelikte.
Ziel der Polizeidirektion Kiel ist es, Straftaten nachhaltig zu reduzieren,
kriminelle Strukturen frühzeitig zu erkennen und das Sicherheitsgefühl der
Bürgerinnen und Bürger in Mettenhof zu stärken.
Die Festlegung des Kontrollbereichs wird zum 1. Mai 2027 überprüft.
Erst am Halloween-Abend (Samstag, 31. Oktober 2026) kam es im Stadtteil
Mettenhof zu mehreren Einsätzen. Mit Einbruch der Dunkelheit bildeten sich
zunehmend Jugendgruppen mit zeitweise bis zu 70 Personen, aus denen heraus
wiederholt Feuerwerkskörper gezündet wurden. Besonders auffällig war der Umgang
mit sogenannten Molotowcocktails. Bereits am Vortag hatten Einsatzkräfte einen
entsprechenden Brandsatz auf einem Schulparkplatz entdeckt. Am Halloween-Abend
wurden zwei weitere Brandsätze auf einem unbesetzten Parkplatz und in einem
Papiercontainer entzündet. Zudem versuchten Unbekannte, auf einem Fußweg
ausgeschüttetes Motoröl in Brand zu setzen. Dies misslang. Die Polizei leitete
entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Durch konsequente Kontrollen,
frühzeitiges Einschreiten und gezielte Ansprachen gelang es den Einsatzkräften,
die Situation im Laufe des Abends zu beruhigen. Sieben Jugendliche wurden zur
Gefahrenabwehr zur Polizeistation Mettenhof gebracht und dort ihren
Erziehungsberechtigten übergeben.
Auch am Folgeabend (Sonntag 1. November 2026) fielen größere Jugendgruppen
erneut auf, da diese Pyrotechnik zündeten und für Lärm sorgten. Mehrere Notrufe
erreichten die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr. Die Jugendgruppen
verließen fluchtartig die Tatörtlichkeiten und entfernten sich in
unterschiedliche Richtungen. Acht Personen konnten durch Einsatzkräfte
angetroffen und kontrolliert werden. Relevante Gegenstände konnten hierbei nicht
aufgefunden werden. Die Personen erhielten Platzverweise. Bei der Durchsuchung
eines Jugendlichen konnte ein sogenannter Polenböller aufgefunden werden. Die
Einsatzkräfte stellten den Knallkörper sicher und leiteten ein Strafverfahren
wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Stephanie Lage, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail mailto:pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeidirektion Kiel
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