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Mannheim (ots) - Krieg und geopolitische Krisen rücken ein oft übersehenes
Risiko in den Fokus: den Versicherungsschutz. Während viele davon ausgehen, im
Ernstfall abgesichert zu sein, zeigen aktuelle Entwicklungen, dass genau dann
häufig Lücken entstehen. Denn zahlreiche Policen enthalten sogenannte
Kriegsausschlüsse - und greifen ausgerechnet bei den größten Schäden nicht.
Viele Versicherte glauben, sie seien umfassend geschützt, bis sie feststellen,
dass genau die kritischsten Szenarien ausgeschlossen sind. Gerade bei Krieg,
Terror oder staatlichen Eingriffen enden viele Policen - und damit auch die
finanzielle Absicherung. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen betroffen
sind, wo typische Ausschlüsse liegen und worauf Kunden achten müssen, um im
Ernstfall nicht ohne Schutz zu stehen.
Kriegsausschlüsse gehören in vielen Policen zum Standard
Tatsächlich sind kriegerische Ereignisse in nahezu allen klassischen
Versicherungsprodukten ganz oder teilweise ausgeschlossen. Betroffen sind unter
anderem Wohngebäude-, Hausrat-, Unfall-, Lebens- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen. In den Vertragsbedingungen finden sich häufig
Formulierungen wie "Krieg", "kriegsähnliche Ereignisse", "innere Unruhen" oder
"politische Gewalt".
Der Hintergrund ist aus Sicht der Versicherer nachvollziehbar. Kriege
verursachen häufig großflächige Schäden, die wirtschaftlich kaum kalkulierbar
wären. Müssten Versicherungen etwa die Zerstörung ganzer Wohngebiete oder
Infrastruktur absichern, könnten die finanziellen Folgen existenzbedrohend
werden. Deshalb schützen sich Anbieter mit entsprechenden Ausschlussklauseln.
Für viele Versicherte ist das dennoch überraschend. Denn häufig besteht die
Erwartung, dass gerade in schweren Krisen ein umfassender Schutz greift.
Tatsächlich endet die Absicherung jedoch oft genau dort, wo die Schäden
besonders groß werden.
Terror, Unruhen und Cyberangriffe sorgen für Streitfälle
Nicht immer lässt sich eindeutig klären, wann ein Schaden tatsächlich als
Kriegsfolge gilt. Gerade bei Terroranschlägen, politischen Unruhen oder
Cyberangriffen entstehen regelmäßig schwierige Abgrenzungen.
Terrorismus gilt rechtlich nicht automatisch als Krieg. In Deutschland können
bestimmte Schäden über Speziallösungen wie die Extremus AG abgesichert werden.
Dabei handelt es sich um einen Versicherungsverbund für große Terrorrisiken.
Klassische Kriegshandlungen bleiben allerdings ausgeschlossen.
Auch innere Unruhen oder politische Ausschreitungen sind teilweise versicherbar.
Einige Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen bieten inzwischen Zusatzbausteine
an, die Schäden durch politische Gewalt oder Vandalismus abdecken. Ob ein Schutz
besteht, hängt jedoch stark vom jeweiligen Tarif ab.
Besonders kompliziert ist die Lage bei Cyberversicherungen. Versicherer
versuchen zunehmend zu unterscheiden, ob ein Hackerangriff von gewöhnlichen
Kriminellen oder von staatlich gesteuerten Akteuren ausgeführt wurde. Genau
diese Einordnung entscheidet häufig darüber, ob ein Schaden übernommen wird oder
unter den Kriegsausschluss fällt.
Gibt es überhaupt Ausnahmen?
Trotz der weit verbreiteten Ausschlüsse existieren einzelne Sonderregelungen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte passive Kriegsdeckung, die
häufig in Unfall- oder Lebensversicherungen enthalten ist.
Sie greift beispielsweise dann, wenn Reisende überraschend von einem
Kriegsausbruch im Ausland betroffen werden. Viele Versicherer leisten in solchen
Fällen noch für einen begrenzten Zeitraum - meist sieben bis vierzehn Tage.
Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Person nicht aktiv an
Kampfhandlungen teilnimmt. Die Regelung soll vor allem eine sichere Heimreise
ermöglichen.
Darüber hinaus gibt es Spezialpolicen für bestimmte Branchen. In der
Transportversicherung, etwa im Bereich der Seefracht, lassen sich Kriegsrisiken
teilweise gegen hohe Zusatzprämien absichern. Ähnliches gilt für einzelne
Cyberversicherungen großer Unternehmen. Für Privatkunden bleiben solche
erweiterten Deckungen allerdings selten und teuer.
Diese Pflichten sollten Versicherte kennen
Neben den eigentlichen Ausschlüssen spielen auch sogenannte Obliegenheiten eine
wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um vertragliche Pflichten, die Versicherte
einhalten müssen, damit der Schutz bestehen bleibt.
Gerade in Krisenzeiten kann das entscheidend werden. Wer beispielsweise trotz
offizieller Reisewarnungen bewusst in ein aktives Kriegsgebiet reist, riskiert
häufig den Verlust seines Versicherungsschutzes. Versicherer können in solchen
Fällen grobe Fahrlässigkeit geltend machen.
Auch Maßnahmen zur Schadenminderung oder zur Sicherung von Eigentum gewinnen in
Ausnahmesituationen an Bedeutung. Werden solche Pflichten verletzt, dürfen
Versicherer Leistungen unter Umständen kürzen oder vollständig verweigern.
Ein genauer Blick in die Police ist entscheidend
Die größten Missverständnisse entstehen häufig durch unklare Erwartungen. Viele
Versicherte verlassen sich auf allgemeine Aussagen wie "umfassender Schutz",
ohne die konkreten Ausschlussklauseln zu prüfen.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Besonders
wichtig sind Regelungen zu:
- Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen
- Terrorismus
- inneren Unruhen
- Cyberangriffen
- grober Fahrlässigkeit
Die aktuellen geopolitischen Spannungen zeigen deutlich: Versicherungsschutz
bedeutet nicht automatisch Schutz in jeder Krise. Gerade bei Krieg und
politischen Konflikten stoßen viele Policen schneller an ihre Grenzen, als viele
Versicherte erwarten.
Über Tobias Vetter:
Tobias Vetter ist Finanzberater und Geschäftsführer der Vetter Group. Er
unterstützt Selbstständige, Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer dabei, ihre
Steuerlast legal zu minimieren und ihre Finanzen strategisch zu strukturieren.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz verbindet er Vertragsgestaltung, Vorsorge und
Vermögensaufbau zu einer durchdachten Steuerstrategie. Sein Credo: "Steuern
sparen ist kein Trick - es ist eine Frage der Struktur." Weitere Informationen
unter http://www.vetter-consulting.de
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