|
Rosenheim, München, Unterschleißheim, Eching (ots) - Kontrollen im Rahmen der
Einhaltung einfuhrrechtlicher Vorgaben führten vergangenen Sonntag Zöllnerinnen
und Zöllnern der Kontrolleinheit Verkehrswege München anlässlich der Uhrenmesse
in Unterschleißheim durch und deckten dabei Verstöße gegen Einfuhrvorschriften
auf. Während des Schwerpunkteinsatzes der Polizeiinspektion Oberschleißheim
legte der ZOLL den Fokus auf die ordnungsgemäße zollrechtliche
Einfuhrabwicklung, Aufdeckung möglicher Plagiate oder Fälschungen sowie auf
grenzüberschreitende Bargeldkontrollen.
So gelang es unter anderem, einen britischen Staatsbürger zu stoppen, der
insgesamt 22 Armbanduhren aus Ägypten nach eigenen Angaben einem Uhrenhändler
auf der Messe überbringen wollte. Da er bei seiner Einreise in die Europäische
Union mit der Fähre in Frankreich unterlassen hatte, die Uhren korrekt
anzumelden, leitete das Hauptzollamt Rosenheim gegen ihn ein Strafverfahren
wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung ein. Der Steuerbescheid über
Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.500 Euro wurde noch vor Ort beglichen.
Wegen des Verdachts der Geldwäsche leitete das Hauptzollamt Rosenheim in einem
Fall ebenfalls ein Strafverfahren ein. Der Betroffene war aus Italien eingereist
und hatte Goldplatten im Wert von rund 250.000,00 Euro, losen Goldschmuck im
Wert rund 30.000 Euro und eine gefälschte Armbanduhr bei sich. Nachweise über
die Herkunft konnten nicht vorgelegt werden. Das Zollfahndungsamt München führt
die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I. "Im Hinblick auf
die Bekämpfung von Geldwäsche prüfte der ZOLL, ob insbesondere die Käufer und
Händler Barmittel von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise aus
Nicht-EU-Ländern angemeldet haben. Gleichzeitig fordert der ZOLL entsprechende
Nachweise und Angaben auch zu Edelsteinen, Gold und anderen Edelmetallen.",
erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. "Auch
wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde, sind Einreisende
auch bei Kontrollen im Inland verpflichtet, Angaben zu Barmitteln und
gleichgestellten Zahlungsmitteln, deren Herkunft, den wirtschaftlich
Berechtigten und dem Verwendungszweck zu machen und gegebenenfalls Unterlagen
vorzulegen. Bei der Einreise aus EU-Mitgliedstaaten sind größere
Barmittelbeträge dem ZOLL ebenfalls auf Befragen anzumelden."
Zusatzinformationen:
Hinweise und rechtliche Informationen für die Anmeldepflicht von Barmitteln bei
der Ein- und Ausreise in beziehungsweise aus einem Nicht-EU-Staat erhalten Sie
unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-e
inem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Barmittel/Anmelde-Anzeigepflicht-Grenzueber
tritt-Nicht-EU-Staaten/anmelde-anzeigepflicht-grenzuebertritt-nicht-eu-staaten_n
ode.html.
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der
Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte
Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder
mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in
Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Mehr Informationen
unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einsc
hraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html .
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6280191
OTS: Hauptzollamt Rosenheim
|