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Rosenheim (ots) - Vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Anzahl an
Gewaltdelikten an Bahnhöfen in Deutschland führt die Bundespolizei im Zeitraum
vom 29. bis 31. Mai bundesweit auf dem Gebiet der Bahnanlagen
Schwerpunkteinsätze durch. Damit geht unter anderem für den Bahnhof Rosenheim
der Erlass einer Allgemeinverfügung einher, die das Mitführen von gefährlichen
Gegenständen und Waffen von Freitag (29. Mai), 15.00 Uhr, bis Sonntag (31. Mai),
3.00 Uhr generell verbietet.
Mit ihrem verstärkten Einsatz beabsichtigt die Bundespolizei, ihre Präsenz auch
am Rosenheimer Bahnhof wahrnehmbar zu erhöhen und gleichzeitig Maßnahmen zur
Gewaltprävention verstärkt durchzuführen. Zudem soll mit der Überwachung der
Einhaltung der Allgemeinverfügung der Begehung von Gewaltstraftaten
entgegengewirkt sowie insbesondere Reisende und Bahnpersonal vor gewaltsamen
Angriffen geschützt werden.
Wen betrifft das Mitführverbot? Auf was bezieht es sich?
Die Kontrollen zum erlassenen Mitführverbot am Bahnhof Rosenheim erfolgen im
Rahmen von Einzelfallprüfungen stichprobenartig und anlassbezogen. Es gilt
grundsätzlich für alle Reisenden und Nutzer der Bahnanlagen. Es bezieht sich
insbesondere auf gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände, Schusswaffen,
Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer jeglicher Art.
Mitführen bedeutet, dass ein unmittelbarer Zugriff jederzeit möglich wäre. Davon
ist auch dann auszugehen, wenn sich die Waffe oder der gefährliche Gegenstand in
der Kleidung, in einer Tasche oder einem Rucksack befinden würde.
Als gefährlich gelten Werkzeuge oder Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven
Beschaffenheit sowie ihrer konkreten Verwendungsmöglichkeit geeignet sind,
erhebliche Verletzungen oder Gesundheitsbeschädigungen herbeizuführen. Das
Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt prinzipiell auch dann,
wenn hierfür eine Erlaubnis zum Mitführen nach dem Waffengesetz vorliegen würde.
Im Übrigen bleiben die Regelungen des Waffengesetzes, vor allem die darin
festgelegten Genehmigungsvorbehalte, Verbote, Ordnungswidrigkeiten- und
Straftatbestände, unberührt.
Was droht bei Zuwiderhandlung?
Sofern nicht schon ein zu ahndender Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt,
droht die Bundespolizei im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die
Allgemeinverfügung zunächst ein Zwangsgeld an. Im Wiederholungsfall wird dieses
dann verhängt. Die Höhe des Zwangsgelds wird im Rahmen der Verhältnismäßigkeit
unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgesetzt. Demnach kommt in der Regel
ein Betrag von 200 Euro in Betracht, doch können gemäß
Verwaltungsvollstreckungsgesetz bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden. Außerdem
stellt die Bundespolizei die gefährlichen Gegenstände und Waffen sicher. Deren
Rückgabe kommt, soweit sie nicht aufgrund eingeleiteter Strafverfahren
einbehalten werden, erst nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums der
Allgemeinverfügung in Frage.
Weitere Details zum Mitführverbot können der Allgemeinverfügung der
Bundespolizeidirektion München für den Bahnhof Rosenheim entnommen werden. Diese
ist im Internet über die Homepage der Bundespolizei abrufbar.
(www.bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung)
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6283770
OTS: Bundespolizeidirektion München
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