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LWSPA M-V: Wasserschutzpolizei stellt Trunkenheitsdelikte beim Führen von Booten in Stralsund und Schwerin fest |
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| 13.07.2026 14:40 Uhr |
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern |
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Stralsund/Schwerin (ots) - Am Samstag, den 11.07.2026, erhielt die
Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Stralsund gegen 21:40 Uhr die Mitteilung,
dass ein Motorboot mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Querkanal in
Stralsund gefahren sei. Eingesetzte Beamte der WSPI Stralsund konnten kurze Zeit
später ein mit vier Personen besetztes Schlauchboot feststellen. Eine
Atemalkoholkontrolle bei dem 37-jährigen tschechischen Bootsführer ergab einen
Wert von ca. 2,5 Promille. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und
durchgeführt.
Am Sonntag, den 12.07.2026, gegen 13:50 Uhr, stellten Wasserschutzpolizisten der
WSPI Schwerin im Rahmen ihrer Streifentätigkeit ein kleines Sportboot auf dem
Schweriner Innensee fest. An dem Angelboot mit 4-PS-Motor befand sich kein
Kennzeichen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Beamten nahmen bei dem
Bootsführer außerdem Alkoholgeruch war. Der anschließende Atemalkoholtest ergab
einen Wert von 1,85 Promille. Der Bootsführer aus Schwerin musste sich ebenfalls
einer Blutprobenentnahme unterziehen.
In beiden Fällen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
eingeleitet und den Bootsführern die Weiterfahrt untersagt.
Die Wasserschutzpolizei weist noch einmal daraufhin, dass auch beim Führen von
Booten die 0,5-Promille-Grenze gilt. Atemalkoholwerte von über 1,1 Promille sind
strafrechtlich relevant.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
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