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WIESBADEN (ots) -
- Konjunktur-, Struktur- und Produktionsstatistiken werden in neuem Großprojekt
der amtlichen Statistik über alle Wirtschaftsbereiche hinweg harmonisiert
- Unternehmen in Deutschland werden von Meldepflichten entlastet
- Expertengremium begleitet das Projekt wissenschaftlich
- Testerhebung bei über 100 Unternehmen soll noch 2026 beginnen
Aus 26 Statistiken sollen 3 werden: Mit einem neuen System der
Unternehmensstatistiken (SysdU) will die amtliche Statistik Daten digitaler
erheben, harmonisierte Konjunktur- und Strukturdaten für alle
Wirtschaftsbereiche bereitstellen und die deutsche Wirtschaft von Meldepflichten
entlasten. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben dazu ein
Zielbild der Unternehmensstatistiken entwickelt. Auf Basis des ersten
Unternehmensstatistikreformgesetzes soll das Konzept noch im Jahr 2026 mit über
100 kooperierenden Unternehmen erprobt werden. Begleitet wird das Projekt von
einem Expertengremium, das am 8. und 9. Juni 2026 erstmals tagte. Dem Gremium
gehören Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten, der
Bundesbank, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des
Bundesverbands der Deutschen Industrie und großer Unternehmen an. Den Vorsitz
hat Walter Radermacher, ehemaliger Präsident des Statistischen Bundesamtes und
Generaldirektor des europäischen Statistikamtes Eurostat.
"Im neuen System der Unternehmensstatistiken sehen wir großes Potenzial, die
Datenqualität zu erhöhen und gleichzeitig die Wirtschaft zu entlasten", sagt
Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). "Wir
modernisieren das über Jahrzehnte gewachsene, dadurch in Teilen inkohärente
System der Unternehmensstatistiken und machen die Datenerhebung deutlich
effizienter und digitaler", so Brand weiter. "Wir wollen dadurch den
Bürokratieaufwand der Unternehmen bei diesen Statistiken deutlich senken."
Was ist das neue System der Unternehmensstatistiken?
Mit dem neuen System der Unternehmensstatistiken werden aus bislang 26
Einzelstatistiken künftig nur noch 3 Statistiken: eine jährliche
Strukturstatistik mit konsistenten Ergebnissen über alle Wirtschaftsbereiche,
eine bereichsübergreifende Konjunkturstatistik mit Monatsdaten zu Umsatz,
Produktion und Aufträgen sowie eine nur noch jährliche detaillierte
Produktionsstatistik. Bei den verbleibenden Erhebungen sollen die Unternehmen
durch automatisierte Abrufe von Unternehmensdaten, effiziente
Digitalisierungsprozesse und die Nutzung von vorliegenden Daten aus
Verwaltungsquellen von Meldeaufwand entlastet werden. Der stärkere Einbezug von
Daten, die bereits im betrieblichen Rechnungswesen vorliegen, soll die Qualität
und den Automatisierungsgrad der gemeldeten Daten steigern. Getreu dem
Once-Only-Prinzip wird die Doppelerhebung einzelner Statistikmerkmale künftig
konsequent vermieden.
Welche Aufgaben übernimmt das Expertengremium?
Das Expertengremium hat die Aufgabe, den Statistischen Verbund bei der
Feinkonzeption und Implementierung des neuen Systems der Unternehmensstatistiken
wissenschaftlich fundiert zu begleiten. "Dass dieses Gremium jetzt in einer
frühen Phase des Reformprozesses tagt, entspricht dem, was die Kommission
Zukunft Statistik empfohlen hat und international als Good Practice moderner
Statistik gilt: frühes, strukturiertes Einbeziehen der Nutzenden und
Interessengruppen - einschließlich der Wissenschaft - als genuiner Teil des
Gestaltungsprozesses statt als nachträgliche Legitimation", sagt der Vorsitzende
Walter Radermacher.
Zu den Aufgaben des Expertengremiums zählt eine Einschätzung des Nutzerbedarfs
an Unternehmensstatistiken, insbesondere in Bezug auf Daten für die
Wirtschaftsforschung und -analyse, die Politikberatung, regionale
Fragestellungen sowie Bedarfe der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des
Bundes und der Länder. Unter Berücksichtigung der aktuellen Überlegungen zum
Abbau von Berichtspflichten auf europäischer Ebene soll das Gremium über
Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung von auskunftspflichtigen Unternehmen
beraten. Weiterhin soll das Expertengremium eine Bewertung der Ergebnisse der
Testerhebungen bei den kooperierenden Unternehmen vornehmen, frühzeitig auf
Risiken hinweisen und die Voraussetzungen für eine effiziente Datengewinnung aus
dem betrieblichen Rechnungswesen erörtern. Die Expertinnen und Experten sollen
zudem die Flexibilität des neuen Systems der Unternehmensstatistiken auf
künftige Informationsbedarfe prüfen sowie Vorschläge für eine grundlegende
Neugestaltung der Rechtsgrundlagen unterbreiten.
Was sind die nächsten Schritte?
Noch im Jahr 2026 sollen mit dem ersten Unternehmensstatistikreformgesetz die
rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue
System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und
2027 sind freiwillige Testerhebungen mit über 100 Unternehmen vorgesehen, in
denen die Datenverfügbarkeit und die geplanten Erhebungsprozesse erprobt werden.
Ziel ist es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und
Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten
Reformgesetz zu realisieren. Das neue System der Unternehmensstatistiken soll
dann stufenweise ab dem Jahr 2031 greifen.
Unabhängig von diesen grundlegenden Änderungen im System der
Unternehmensstatistiken soll die Wirtschaft bereits ab dem Jahr 2027 durch
kurzfristig umsetzbare Streichungen von nationalen statistischen
Berichtspflichten befreit werden. So wird beispielsweise die jährliche Ergebung
im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern eingestellt. Damit werden insbesondere
kleine Betriebe von der Meldepflicht befreit.
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