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Kiel (ots) - Vom 15.06. bis 21.06.26 beteiligte sich die Landespolizei
Schleswig-Holstein an der Roadpol-Kontrollwoche "Alkohol und Drogendelikte im
Straßenverkehr" und kontrollierte eine Woche lang im gesamten Landesgebiet. 146
entsprechende Verstöße wurden festgestellt und geahndet.
Über 6.300 Fahrzeuge wurden durch die Polizeibeamtinnen und -beamten der
Landespolizei Schleswig-Holstein kontrolliert. 48 alkoholisierte PKW Fahrende
wurden festgestellt. Die einzelnen Fälle beinhalten dabei nahezu ausgeglichen
die Verwirklichung von Straftatbeständen als auch von Ordnungswidrigkeiten. In
60 Fällen fielen Autofahrende unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln auf,
wobei der Großteil dieser Fälle sich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bewegte
(52).
"Das Verhältnis von kontrollierten Fahrzeugen zu festgestellten Verstößen mag
auf den ersten Blick mit ca. 2,5 % ganz gut aussehen", äußert Lars Hilgendorff,
zuständig für verkehrspolizeiliche Angelegenheiten im Landespolizeiamt. Doch er
mahnt: "146 Autos die von nicht vollständig fahrtüchtigen Personen geführt
werden, sind eine ganze Menge. Diese Personen erzeugen nicht nur
Gefahrensituationen, sondern können dazu auf Grund der Rauschzustände auch nicht
mehr adäquat reagieren."
Im Bereich der Polizeidirektion Lübeck wurde eine Person mit 3,67 Promille
kontrolliert und ein Motorradfahrender in der Polizeidirektion Flensburg wies
2,52 Promille. Traurige "Spitzenwerte", welche für die Verursacher eine massive,
lebensgefährliche Alkoholvergiftung bedeuten kann. Im deutschen Verkehrsrecht
stellt dies eine Straftat dar und zieht den sofortigen Führerscheinentzug, eine
hohe Geld- oder Freiheitsstrafe, eine Sperrfrist für die Neuerteilung, sowie
eine zwingende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich.
Dass intensive Kontrolltätigkeiten dieser Art ihre Berechtigung haben, zeigt
sich zudem in weiteren Feststellungen der vergangenen Roadpol-Woche. Die
eingesetzten Polizistinnen und Polizisten setzen den EU-weiten, durch Roadpol
vorgegebenen Schwerpunkt um, achten jedoch bei den Kontrollen selbstverständlich
auf die gesamte Verkehrssicherheit. So wurden insgesamt 60 Personen
festgestellt, welche ohne gültige Fahrerlaubnis Fahrzeuge widerrechtlich
führten. In Deutschland ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine bloße
Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 StVG. Es drohen empfindliche
Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, die im
Wiederholungsfall deutlich höher ausfallen können.
"Aus unserer Sicht haben sich die Kontrollmaßnahmen abermals gelohnt", resümiert
Hilgendorff. "Wir werden als Landespolizei Schleswig-Holstein auch weiterhin
Kontrollen durchführen und für die Verkehrssicherheit einstehen."
Die kommende Roadpol-Kontrollwoche findet vom 03.08.26 bis 09.08.26 statt und
wird mit dem Schwerpunkt "Geschwindigkeitsüberschreitungen" durchgeführt werden.
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