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Kiel (ots) - Die Kieler Woche verläuft aus polizeilicher Sicht weiterhin
überwiegend friedlich. Im Vergleich zu den Vorjahren sind bislang weniger
Straftaten bekannt geworden.
Bilanz in Zahlen
In der Zeit von Freitag, 12:00 Uhr, bis Mittwoch, 06:00 Uhr, zählte die
Landespolizei 143 Straftaten auf den Veranstaltungsflächen. Damit ist die Zahl
der insgesamt bekannt gewordenen Straftaten das zweite Jahr in Folge gesunken
(2025: 160 Straftaten). Allerdings ist im Bereich der Rohheitsdelikte ein
leichter Anstieg der angezeigten Fälle festzustellen. Bisher wurden 58 Taten
polizeilich bekannt (2025: 40). Hierbei lagen die Tatzeiträume fast
ausschließlich in den späten Abendstunden.
Diese Zahlen sind vorläufig, da erfahrungsgemäß einige Straftaten erst im
Nachgang erstattet werden oder sich Sachverhalte noch präzisieren können.
Gegen bislang 18 Personen sprachen die Einsatzkräfte Platzverweise aus
(2025:37). Die Einsatzkräfte trafen bislang zwei hilflose Personen an, die auf
Grund des Alkoholkonsums im Polizeigewahrsam untergebracht werden mussten. In
weiteren vier Fällen alkoholbedingter Einschränkungen sorgten die Beamtinnen und
Beamten für eine geeignete Betreuung der hilfebedürftigen Personen, indem sie an
Begleitpersonen vermittelten oder den Rettungsdienst hinzuzogen.
Die Einsatzkräfte nahmen in zwei weiteren Fällen Personen in Gewahrsam. In dem
ersten Fall endete das Sommerfest für den Besucher frühzeitig, da er sich nach
einer begangenen Straftat weiterhin aggressiv zeigte. In einem weiteren Fall
befolgte ein Besucher den gegen ihn erteilten Platzverweis nicht.
Veranstaltungsverlauf
Die bisherige Kieler Woche verzeichnet, nicht zuletzt auf Grund besten Wetters,
ein hohes Besucheraufkommen. Die Stimmung unter den Besucherinnen und Besuchern
ist dabei aufgelassen und grundsätzlich friedlich und das Verhalten überwiegend
rücksichtsvoll.
Die täglich ab 18 Uhr vorgeplante Einbahnstraßenregelung, die lageangepasst
eingerichtet oder aufgehoben wird, in Kombination mit der Videobildübertragung,
sorgen dafür, Besucherinnen und Besucher rechtzeitig in andere Areale
umzuleiten. Bislang wurde die Einbahnstraßenregelung im Bereich der Kiellinie
nicht in Kraft gesetzt, da sich die Besucherströme auf der Fläche gut
verteilten.
Auf der Veranstaltungsfläche am Asmus-Bremer-Platz war hingegen am Sonntagabend
die Lenkung der Besucherströme über eine vorgeplante Umleitunggstrecke
erforderlich, da die Auslastungsgrenze der Fläche erreicht war. Diese Maßnahme
setzten Polizeibeamte gemeinsam mit Einsatzkräften des Kommunalen
Ordnungsdienstes um. Nach rund einer Stunde konnte die Umleitung wieder
aufgehoben werden.
Klare Kante gegen Klinge - Kein Ort für Messer Nochmals weist die Polizei an
dieser Stelle erneut ausdrücklich darauf hin, dass die Mitnahme von Waffen,
darunter fallen neben Schusswaffen auch Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer), auf
die Veranstaltungsflächen gemäß § 42 Waffengesetz verboten und somit strafbar
ist. Verstöße werden konsequent geahndet.
Im Rahmen der bisherigen Messerkontrollen stellten Einsatzkräfte lediglich zwei
Messer auf und fertigten entsprechende Anzeigen. Über die bisher durchgeführten
Messerkontrollen hinaus, führen die Beamtinnen und Beamten weiterhin tägliche
Kontrollen auf dem gesamten Veranstaltungsareal durch. Eine abschließende Bilanz
der Messerkontrollen erfolgt zum Ende der Kieler Woche.
Resümee
Der bisher positive Trend setzt sich weiter fort. Zu herausragenden
Einsatzanlässen kam es bisher nicht.
Für Rückfragen steht die Pressestelle der Polizeidirektion Kiel zur Verfügung.
Mathias Stöwer / Polizeidirektion Kiel
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