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Bundesingenieurkammer kritisiert unzureichenden Transformationspfad des Gebäudemodernisierungsgesetzes |
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| 12.05.2026 13:05 Uhr |
Bundesingenieurkammer |
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Berlin (ots) - Die Bundesingenieurkammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den
Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) trotz einzelner
Fortschritte als insgesamt unzureichend. Bereits das Verfahren wird beanstandet:
Die Frist zur Stellungnahme sei zu kurz gewesen, um die komplexen Inhalte
fachlich fundiert zu bewerten. Angesichts der Tragweite des Gesetzes für
Planung, Baupraxis und Energieberatung sei eine breitere Einbindung der
Fachöffentlichkeit erforderlich.
Inhaltlich erkennt die Kammer zwar positive Ansätze, etwa die Überführung
wesentlicher Einzelanforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales
Recht und damit auch die Einführung der Lebenszyklusanalyse (LCA). Die
Lebenszyklusanalyse bleibt nach Ansicht der Kammer wirkungslos, da verbindliche
Grenzwerte fehlen. Es fehle eine klare Zielperspektive mit konkreten
Meilensteinen für einen klimaneutralen Gebäudebestand. Ohne nachvollziehbaren
Transformationspfad drohten nationale und europäische Klimaziele verfehlt zu
werden.
Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Neuregelung beim
Heizungstausch. Der Wegfall zentraler Vorgaben schaffe Unsicherheiten, etwa beim
Ausstieg aus Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Die vorgeschlagene
"Biotreppe" wird als unzureichend eingeschätzt, da sie weder Klimaneutralität
bis 2045 sicherstellt noch die Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe
gewährleistet. Die Kammer fordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie
den Erhalt der 65-Prozent-EE-Vorgabe.
Auch im Neubau sieht die Kammer Risiken: Energetische Anforderungen insbesondere
bei Nichtwohngebäuden drohen zu sinken. Zudem wird die Fokussierung auf den
Primärenergiebedarf kritisiert; stattdessen sei eine Ausrichtung an
tatsächlichen COâ''-Emissionen erforderlich. Zielkonflikte zwischen
Effizienzanforderungen und Baukosten müssten stärker berücksichtigt werden.
Weitere Kritik betrifft die Energieausweise: zukünftig verpflichtende Angaben
für Modernisierungsempfehlungen bergen Haftungsrisiken, da die Datengrundlage
oft unsicher ist. Zudem sollten die Energieausweise eine Transparenz bei COâ''-
und Betriebskosten schaffen.
Notwendig wäre verlässlicher Transformationspfad
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer verfehlt der Entwurf das erklärte Ziel
der Vereinfachung. Weder werde die Komplexität des Regelwerks spürbar reduziert,
noch entstehe mehr Transparenz für die Praxis. Die Bundesingenieurkammer hatte
einen echten Neustart für den Gebäudesektor erwartet - mit klaren, praktikablen
und klimapolitisch wirksamen Regelungen. Notwendig wäre aus Sicht der
Bundesingenieurkammer ein klarer, konsistenter und verlässlicher
Transformationspfad.
Pressekontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
Bundesingenieurkammer
Joachimsthaler Str. 12 | 10719 Berlin
T. +49 (0)30 2589 882-23 (Zentrale: - 0)
mailto:haemmerle@bingk.de
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OTS: Bundesingenieurkammer
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundesingenieurkammer
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