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Erneuter Bruch des Koalitionsvertrags

18.06.2026 17:10 Uhr BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Berlin (ots) - "Dieser Referentenentwurf ist kein Schritt hin zu einer modernen und flexiblen Arbeitszeitgestaltung, sondern ein weiterer Bruch mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Wer mehr Flexibilität verspricht und dann neue Hürden aufbaut, verspielt Vertrauen. Beide Teile der Koalition müssen endlich anfangen, die vereinbarten Reformen auch umzusetzen", fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) anlässlich des heute bekannt gewordenen Entwurfes zum Arbeitszeitgesetz.

Jandura weiter: "Der Groß- und Außenhandel ist auf praxistaugliche Arbeitszeitregelungen angewiesen. Ob Schichtarbeit in Lager und Logistik, Vertrauensarbeitszeit im Vertrieb, lange Anfahrtswege oder die Zusammenarbeit mit internationalen Geschäftspartnern über verschiedene Zeitzonen hinweg - die Realität unserer Unternehmen verlangt flexible Lösungen für Betriebe und Beschäftigte. Genau deshalb haben die Koalitionspartner die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit vereinbart. Das Bundesarbeitsministerium ist ebenso an diese Vereinbarung gebunden wie alle anderen Ressorts", so der Großhändler.

"Stattdessen koppelt der Entwurf selbst geringfügige Flexibilisierungsmöglichkeiten an tarifvertragliche Regelungen und schließt damit viele unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen von vornherein aus. Die vorgesehenen Dokumentationspflichten schaffen wieder einmal zusätzliche Bürokratie, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Beschäftigte oder Betriebe", schließt Jandura.

Pressekontakt:

Iris von Rottenburg Abteilungsleiterin Kommunikation Frederike Röseler Pressesprecherin Tel: 030/590099520 Mail: presse@bga.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6564/6297354 OTS: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e .V.


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
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