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Berlin (ots) - Die EU-Innenminister*innen wollen an diesem Donnerstag die
Rückführungsverordnung beschließen und über neue Vorhaben der gemeinsamen
Migrationspolitik beraten. Nach dem "Munich Migration Meeting" vom vergangenen
Samstag zeichnen sich Verschärfungen ab, die den Zugang zu Asylverfahren massiv
einschränken sollen. Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens ist die Vorbereitung
und Ausgestaltung von Kooperationen mit Drittstaaten, mit dem Ziel, dort
Rückkehrzentren (Return Hubs) zu errichten.
Dazu sagt Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children
Deutschland:
"Europas Grundrechte geraten weiter unter Druck. Mit der Rückführungsverordnung
werden Änderungen beschlossen, die in weiten Teilen Menschen- und Kinderrechten
widersprechen. Zeitgleich werden bereits neue Verschärfungen der Asyl- und
Migrationspolitik geplant, wobei Deutschland eine treibende Kraft ist. Das
Munich Migration Meeting vom vergangenen Samstag war der Versuch, die
Abschaffung des individuellen Grundrechts auf Asyl in die Wege zu leiten. So
soll die Europäische Grenzschutzagentur Frontex eine schnelle Eingreiftruppe
bekommen und zu einem international agierenden Rückführungsdienstleister
umgebaut werden, der auch aus Transitländern außerhalb der EU abschieben soll.
Die betroffenen Menschen würden keinen Zugang mehr zu einem Asylverfahren
erhalten. Es droht ein weiterer Schlag gegen die Kinderrechte in der
europäischen Migrationspolitik.
Die Ereignisse von Ceuta in diesem Sommer dienen als Rechtfertigung einer
Politik der zunehmenden Härte, die Geflüchtete als Gefahr für die öffentliche
Ordnung darstellt und dabei auch Kinder nicht ausnimmt. Knapp 40 Prozent aller
Geflüchteten weltweit sind Kinder. Das sind Menschen, die ihr ganzes Leben noch
vor sich haben und ihre Heimat wegen der Klimakrise, Gewalt, Hunger oder
Perspektivlosigkeit verlassen mussten. Sie haben einen Anspruch auf faire
Asylverfahren, in denen Schutzgründe auf Basis des Kindeswohlprinzips sorgfältig
geprüft werden.
Statt Schutzsuchenden sichere Wege zu ermöglichen, treibt Deutschland eine
Politik voran, die internationale Verpflichtungen ausblenden. Sowohl weite Teile
der Rückführungsverordnung als auch die in München diskutierten Vorschläge für
eine weitere Verschärfung europäischer Migrationspolitik verletzen Kinderrechte
und stehen im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der
UN-Grundrechtecharta. Diese Verträge sind nicht optional, sondern bindend. Sie
verpflichten dazu, Kinderrechte zu achten, Schutzsuchenden Zugang zu fairen
Verfahren zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand in Staaten
überstellt wird, in denen seine Sicherheit oder seine Grundrechte gefährdet
sind. Die geplanten Verschärfungen in der Migrationspolitik untergraben die
europäische Werteordnung - das Fundament, auf dem wir alle stehen."
Hinweise für die Redaktion:
- In München wurde am 26. September der Plan vorgestellt, den mit GEAS
beschlossenen Krisenmechanismus so zu verändern, dass ankommende Asylsuchende
voraussichtlich keinen Zugang mehr zu einem Asylverfahren hätten. Der
Krisenmechanismus soll bei einer zeitgleichen Ankunft vieler schutzsuchender
Menschen angewendet werden.
- Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll künftig unter anderem mit Hilfe einer
neuen "schnellen Eingreiftruppe" direkte Rückführungen vornehmen. Außerdem
sollen mit Hilfe von Frontex schutzsuchende Menschen schon aus Transitländern
zurückgeführt werden können - sie bekommen dann gar nicht erst die Chance,
Asyl in der EU zu beantragen.
- Die EU-Rückführungsverordnung ermöglicht ausgedehnte Haftzeiten von bis zu
zwei Jahren im Rückkehrverfahren, ausdrücklich auch für Kinder. Die
UN-Kinderrechtskonvention verbietet generell die Inhaftierung von Kindern aus
migrationsbezogenen Gründen oder ihre Unterbringung in haftähnlichen
Verhältnissen.
- Die Verordnung führt neue Regeln für die Ausweisung von Asylsuchenden ein,
darunter Bestimmungen zu sogenannten Rückführungszentren (Return Hubs) in
Nicht-EU-Ländern. Schutzsuchende, auch Familien mit Kindern, deren
Rückführungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, können in Drittstaaten
verbracht werden, zu denen sie keinerlei persönlichen Bezug haben. Dort droht
ihnen die Unterbringung in Einrichtungen, die menschen- und kinderrechtlichen
Standards nicht genügen.
Über Save the Children
Im Nachkriegsjahr 1919 gründete die britische Sozialreformerin und
Kinderrechtlerin Eglantyne Jebb Save the Children, um Kinder in Deutschland und
Österreich vor dem Hungertod zu retten. Heute ist die inzwischen größte
unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt in rund 100 Ländern tätig. Save
the Children setzt sich ein für Kinder in Kriegen, Konflikten und Katastrophen.
Für eine Welt, die die Rechte der Kinder achtet, in der alle Kinder gesund und
sicher leben sowie frei und selbstbestimmt aufwachsen und lernen können - seit
über 100 Jahren.
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