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Berlin (ots) - Änderung des nationalen Emissionshandels kommt Verbrauchern und
Unternehmen zugute
Der Bundestag wird am Donnerstag das Gesetz zur Festlegung des nationalen
CO2-Preises ab dem 1. Januar 2027 verabschieden ("Drittes Gesetz zur Änderung
des Brennstoffemissionshandelsgesetzes"). Dazu erklärt der klimapolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mark Helfrich:
"Mit der Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass der CO2-Preis ab dem 1.
Januar 2027 nicht steigt. Das kommt all jenen zugute, die mit Öl und Gas heizen,
und jenen, die Benzin oder Diesel tanken. In einer Zeit, in der Kraft- und
Treibstoffpreise ohnehin hoch sind, wäre eine Verteuerung des Emissionshandels
der falsche Weg. Sie würde die Bürgerinnen und Bürger über Gebühr belasten und
unseren Unternehmen Wettbewerbsnachteile bringen. Es gilt, mit der
Gesetzesänderung pragmatisch die Übergangsphase zum europäischen Emissionshandel
für Wärme und Verkehr zu gestalten, der zum Jahresbeginn 2028 an den Start gehen
wird. Von einer Aufweichung der Klimaziele kann keine Rede sein. Es geht
vielmehr darum, die Akzeptanz für Klimaschutz in wirtschaftlich herausfordernden
Zeiten zu erhalten.
Die mittelständisch geprägten Unternehmen, die Wärme für ihre
Produktionsprozesse brauchen, sind durch den nationalen Sonderweg im
europäischen und internationalen Wettbewerb benachteiligt. Es hat sich gezeigt,
dass die Carbon-Leakage-Verordnung, die diesen Wettbewerbsnachteil ausgleichen
soll, nicht den ausreichenden Effekt hat. Wir fordern deshalb die
Bundesregierung auf, sich schnellstmöglich um die beihilferechtliche Genehmigung
der EU-Kommission zu kümmern, damit auf Basis der sogenannten
Fallback-Benchmarks eine vorteilhaftere Bemessungsgrundlage für die Berechnung
der Kompensationssummen herangezogen werden kann.
Indem wir den Anteil von Bioabfällen im Restmüll realistischer betrachten,
sorgen wir zudem dafür, dass kommunale Abfallverbrennungsanlagen weniger
Zertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel kaufen müssen. Damit
tragen wir dazu bei, dass Abfallgebühren nicht erhöht werden müssen."
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