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Reimann: Mit der Notfallreform wird ein zentrales Reformvorhaben endlich umgesetzt |
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| 15.10.2026 12:31 Uhr |
AOK-Bundesverband |
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Berlin (ots) - Heute ist das Gesetz zur Notfallreform gemeinsam mit fachfremden
Änderungsanträgen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz in 2./3. Lesung im
Bundestag beraten worden. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes,
begrüßt den Beschluss der lange überfälligen Notfallreform. Sie sieht auch die
verschärften Regelungen zur Meldung von Arztterminen als echten Fortschritt:
"In der Aufregung um die letzten Änderungsanträge zum GKV-Sparpaket geht fast
ein wenig unter, dass der Bundestag heute endlich ein zentrales Reformvorhaben
mit weitreichenden Auswirkungen auf die Versorgung beschlossen hat. Die
jahrelang verschleppte Notfallreform soll einen strukturierten und
nachvollziehbaren Zugang der Versicherten zur Akut- und Notfall-Versorgung
schaffen. Insbesondere die flächendeckende Einrichtung von Integrierten
Notfallzentren an ausgewählten Krankenhaus-Standorten begrüßen wir ausdrücklich.
Damit werden zentrale Anlaufstellen geschaffen, die künftig medizinisch
sachgerecht über den weiteren Versorgungsweg entscheiden.
Mit der Umbenennung des ursprünglich geplanten "24/7 aufsuchenden Dienstes"
durch Vertragsärztinnen und -ärzte in eine sogenannte "Aufsuchende Versorgung"
sind die Pläne zur Notfallreform nachgebessert worden. Somit ist klargestellt,
dass keine unnötigen Doppelstrukturen zu den Praxisöffnungszeiten aufgebaut
werden müssen und dass regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden können.
Zentrale Mängel der Notfallreform noch nicht behoben
Leider sind zwei entscheidende Mängel der geplanten Notfallreform immer noch
nicht behoben worden: Erstens fehlt nach der Ersteinschätzung in einem
Integrierten Notfallzentrum eine verbindliche Steuerung von Hilfesuchenden ohne
unverzüglichen Behandlungsbedarf in die reguläre vertragsärztliche Versorgung.
Sie würde zu einer echten Entlastung der Notaufnahmen führen. Und zweitens
sollen Krankenhäuser, die kein Integriertes Notfallzentrum am Standort haben,
auch weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen dürfen. Das durchkreuzt
das gesamte Konzept der Notfallzentren, die mit viel Aufwand und Geld aufgebaut
werden sollen.
Regeln zur Terminmeldepflicht gehen in die richtige Richtung
Ein echter Fortschritt sind die in den Änderungsanträgen vorgesehenen Regelungen
zur Terminmeldepflicht. Dieses Thema bewegt viele GKV-Versicherte, die große
Probleme haben, einen Facharzttermin zu erhalten und sich gegenüber
Privatversicherten benachteiligt fühlen. Die geplante Erhöhung der
Verbindlichkeit bei der Meldung von Terminen geht daher in die richtige
Richtung. Positiv ist auch, dass die Krankenkassen künftig bei der Festlegung
des Umfangs der Terminmeldepflicht verbindlich mitentscheiden. Entscheidend wird
sein, dass die Vorgaben bedarfsgerecht ausgestaltet sowie konsequent und
bundeseinheitlich umgesetzt werden. Perspektivisch brauchen wir ein umfassendes
Konzept zur Terminsteuerung und zur Schaffung eines bedarfsgerechten Zugangs zu
Versorgung. Ein solches Konzept sollte im Zuge der Einführung des
Primärversorgungssystems etabliert werden.
Verzicht auf Zyto-Ausschreibungen ist ein Fehler
Die vollständige Streichung des Themas Zytostatika-Ausschreibungen aus den
fachfremden Änderungsanträgen halten wir dagegen für einen Fehler. Die zuletzt
geplanten Regelungen hätten zwar nicht die erhofften Einspareffekte gebracht.
Aber mit der Rückkehr zum Modell der apothekenbezogenen Zyto-Ausschreibungen,
das sich in der Vergangenheit bewährt hat, hätten erhebliche
Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden können. Aus unserer Sicht ist es
völlig unverständlich, dass diese Chance angesichts der prekären Finanzlage der
GKV nicht genutzt wird.
Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG ist angesichts der zuletzt stark
gestiegenen Ausgaben für die GKV infolge der Einführung dieser
sektorenunabhängigen Fallpauschalen konsequent. Gleichzeitig gilt, dass die
dringend notwendige Ambulantisierung von Krankenhaus-Leistungen zu
wirtschaftlich tragfähigen Konditionen weiter vorangetrieben werden muss.
Hybrid-DRGs in der bisherigen Ausgestaltung haben sich hier als ungeeignetes
Instrument erwiesen. Dies belegt auch die medizinisch nicht nachvollziehbare
Mengenentwicklung der Leistungen."
Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: mailto:presse@bv.aok.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/8697/6371637
OTS: AOK-Bundesverband
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - AOK-Bundesverband
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