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Berlin (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßt grundsätzlich
die geplante Stärkung der Nachrichtendienste. Angesichts wachsender Gefahren
durch Spionage, Sabotage, Extremismus und staatlich gesteuerte Cyberangriffe ist
es notwendig, Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz
rechtlich und technisch so aufzustellen, dass sie ihren Aufgaben auch unter
veränderten Bedrohungsbedingungen wirksam nachkommen können.
Gleichzeitig sieht der BDK im weiteren Gesetzgebungsverfahren Klärungsbedarf -
insbesondere dort, wo sich die Aufgaben und Befugnisse von Nachrichtendiensten,
Polizei und Justiz überschneiden.
"Ich halte es für richtig, unsere Nachrichtendienste angesichts der aktuellen
Bedrohungslage zu stärken. Aber dort, wo aus Nachrichtengewinnung konkrete
Gefahrenabwehr wird, müssen Zuständigkeit und Verantwortung eindeutig geregelt
sein", erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bund Deutscher
Kriminalbeamter.
Verfassungsschutz darf nicht zur zweiten Gefahrenabwehrbehörde werden
Kritisch sieht der BDK insbesondere operative Befugnisse des Bundesamtes für
Verfassungsschutz im Inland. Wenn ein Nachrichtendienst künftig IT-Systeme
beeinträchtigen, Daten verändern oder löschen oder Tatmittel unbrauchbar machen
kann, berührt das unmittelbar Bereiche der polizeilichen Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung.
"Für mich ist die entscheidende Frage nicht, ob der Verfassungsschutz im
Ausnahmefall operativ handeln können muss. Entscheidend ist, wo wir die Grenze
ziehen. Die Gefahrenabwehr im Inland ist und bleibt grundsätzlich Aufgabe der
Polizei. Wir dürfen nicht durch die Hintertür eine zweite Gefahrenabwehrbehörde
neben der Polizei schaffen."
Für außergewöhnliche Gefahrenlagen kann es eng begrenzte Ausnahmen geben. Dann
müssen jedoch Voraussetzungen, Dokumentation und die Übergabe an die zuständige
Polizeibehörde eindeutig geregelt sein.
"Wenn Sekunden oder Minuten entscheiden, wird niemand verlangen, dass eine
Behörde erst Zuständigkeitsfragen klärt. Aber aus einer Ausnahme darf keine neue
Regelzuständigkeit entstehen."
Cyberabwehr braucht klare Führung
Besonders deutlich werden mögliche Überschneidungen bei schweren Cyberangriffen.
Nachrichtendienste, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
Bundeskriminalamt und Polizeibehörden der Länder können hier gleichzeitig über
relevante Erkenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Das BSI bringt seine technische Expertise ein, die Nachrichtendienste ihre
Erkenntnisse aus dem In- und Ausland.
"Cyberangriffe interessieren sich nicht dafür, welche Behörde nach welchem
Gesetz zuständig ist. Genau deshalb muss der Staat diese Frage vorher geklärt
haben. Am Ende muss einer den Hut aufhaben. Wir brauchen eine belastbare Kette
von der Erkennung über die Abwehr bis zur Strafverfolgung."
Dabei geht es nicht darum, die originären Ermittlungszuständigkeiten der Länder
auf das BKA zu verlagern. Bei schweren länderübergreifenden oder internationalen
Cyberangriffen muss das BKA aber seine Zentralstellenfunktion wirksam wahrnehmen
können.
Aktive Abwehr darf Strafverfolgung nicht erschweren
Ein Eingriff in ein von Angreifern genutztes IT-System kann einen laufenden
Angriff stoppen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, digitale Spuren zu verändern,
Tatverdächtige zu warnen oder laufende nationale und internationale Ermittlungen
zu gefährden.
Der BDK fordert deshalb, Polizei und Staatsanwaltschaft frühzeitig
einzubeziehen, sobald konkrete Anhaltspunkte für Straftaten bestehen. Ebenso
müssen die forensische Sicherung und Dokumentation digitaler Beweise verbindlich
geregelt werden.
"Wir dürfen nicht nur darüber reden, wie wir einen Cyberangriff möglichst
schnell stoppen. Wir müssen genauso darüber reden, was danach kommt. Wenn wir
einen Angriff erfolgreich abwehren, dabei aber sämtliche Spuren vernichten und
die Täter anschließend nicht mehr identifizieren können, haben wir nur die
Hälfte unserer Arbeit gemacht."
Gerade bei staatlich gesteuerten Cyberangriffen und international agierenden
Tätergruppen muss zudem berücksichtigt werden, dass Eingriffe in technische
Infrastrukturen auch laufende Ermittlungen anderer Behörden oder Staaten
berühren können.
Peglow abschließend:
"Deutschland braucht leistungsfähige Nachrichtendienste und eine leistungsfähige
Polizei. Was wir nicht brauchen, sind mehrere Behörden mit ähnlichen operativen
Befugnissen und hinterher die Diskussion darüber, wer eigentlich zuständig
gewesen wäre."
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