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Halle (ots) - Wenige Tage vor dem Beschluss einer großen Parlamentsreform in
Sachsen-Anhalt hat der Landesbeauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur,
Johannes Beleites, vor ungewollten Kollateralschäden gewarnt. Kritisch sehe er
die geplante Neuregelung der Verfassungsrichter-Wahlen in Sachsen-Anhalt, sagte
Beleites der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Samstagausgabe).
"Das Verfassungsgericht ist nach wie vor sehr akzeptiert in der Bevölkerung",
sagte er "Wenn wir nun aber dazu kommen sollten, dass Verfassungsrichter nur
noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden, kommt es über einen gewissen
Zeitraum möglicherweise dazu, dass wir ein regierungsfreundliches Gericht
haben", warnte Beleites.
Auf diesem Wege könne es irgendwann "vielleicht ein rechtes oder linkes
Verfassungsgericht" geben, gab er zu Bedenken. "Das passiert nicht in ein oder
zwei Jahren", sagte er dem Blatt. "Aber vielleicht in zehn Jahren. Und das
bringt den Rechtsstaat dann vielleicht in eine Situation, in der wir ihn nicht
haben wollen."
CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne wollen in der kommenden Woche im Landtag
beschließen, dass Landesverfassungsrichter in bestimmten Fällen künftig nicht
mehr mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden müssen. Sollten Richterwahlen im
Landtag in Zukunft an der Zweidrittel-Mehrheit scheitern, soll das
Landesverfassungsgericht selbst Personalvorschläge machen dürfen - für deren
Wahl reicht dann eine einfache Mehrheit im Landtag. Die neue Notfallregelung
soll verhindern, dass eine Landtagsfraktion allein in Zukunft dauerhaft
Richterwahlen blockiert - im Blick haben die Reformbefürworter die AfD. Die
Neuregelung soll am Donnerstag beschlossen werden.
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