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Berlin (ots) - Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind für die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) tiefgreifende negative
Einschnitte in das Versorgungsgeschehen - insbesondere im Bereich der
Kieferorthopädie - absehbar. Anlässlich der heute im Bundesministerium für
Gesundheit stattfindenden Anhörung erklären Martin Hendges, Vorsitzender des
Vorstandes der KZBV, und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK:
"Bei aller Notwendigkeit, Reformen aufgrund der Kostenentwicklung im
Gesundheitssystem umsetzen zu müssen, darf der Blick auf die einzelnen
Versorgungsbereiche nicht verloren gehen. Deshalb haben wir kein Verständnis
dafür, dass mit diesem Gesetzesentwurf die Politik erneut in bewährte und
wirksame Versorgungsstrukturen eingreift, anstatt die wirklichen Ursachen für
die aktuelle Schieflage anzugehen. Die Folgen eines solch unüberlegten Handelns
werden auf unabsehbare Zeit zulasten der Versicherten gehen.
Insbesondere mit dem geplanten Eingriff in die Kieferorthopädie erwarten wir
eine tiefgreifende Gefährdung der Versorgung. Wenn nur noch Fachzahnärzte für
Kieferorthopädie diese Behandlungen durchführen dürfen, kommt dies für
Zahnärzte, die auch kieferorthopädisch arbeiten, einem faktischen Berufsverbot
gleich, was die Existenz vieler Praxen aufs Spiel setzt. Die Folge wird sein,
dass künftig weit über 920.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland ihren
Behandler verlieren würden und damit eine flächendeckende kieferorthopädische
Versorgung nicht mehr sichergestellt werden könnte. Der Referentenentwurf
gefährdet damit massiv die bislang gemeinsam erreichten Erfolge in der
Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen der letzten Jahrzehnte. Er wird in
dieser Form zur Spaltung der Gesellschaft auf Basis sozialer Hintergründe sowie
zwischen ländlichem und städtischem Raum beitragen. Bei Umsetzung dieses
sozialpolitisch verhängnisvollen Entwurfs wird man künftig soziale Unterschiede
wieder an den Zähnen erkennen.
Auch die angedachten sogenannten 'Kostendämpfungsmaßnahmen' sind ein Irrweg und
haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Patientenversorgung sowie auf die
Sicherstellung. Denn aufgrund fehlender Planungssicherheit wird sich die ältere
Kollegenschaft sicherlich überlegen, früher aus der Versorgung auszuscheiden;
zugleich werden Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung gestärkt.
Versorgungsengpässe sind künftig dann nicht mehr auszuschließen.
Diese Vorschläge des Referentenentwurfs entbehren jeglicher fachlicher
Grundlage. Deshalb fordern wir die Politik auf, diese gesundheitspolitischen
Irrläufer sofort aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen. Im Sinne einer
bisher sehr gut funktionierenden und flächendeckenden Patientenversorgung dürfen
diese Regelungen nicht den Weg ins Gesetz finden."
Die gemeinsame Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf
für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz finden Sie auf:
https://www.kzbv.de/stellungnahme-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
und
https://www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/referentenentwu
rf-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz.html .
Pressekontakt:
KZBV: Vanessa Hönighaus
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: mailto:presse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: mailto:presse@bzaek.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30852/6259103
OTS: Bundeszahnärztekammer
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