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München (ots) - Das Landgericht Hamburg hat in weiten Teilen
Unterlassungsansprüche der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft
(DESG) gegen eine ARD-Berichterstattung zurückgewiesen. Die aus Sicht der ARD
wesentlichen Inhalte der von der DESG beanstandeten Berichterstattung in der
ARD-Olympiasendung vom 9. Februar 2026 bleiben demnach unverändert. Mit der
Forderung nach Unterlassung ist die DESG in vier von fünf Punkten gescheitert.
ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky erklärt dazu: "Wir begrüßen den Beschluss
des Landgerichts Hamburg, weil er die wesentlichen Aussagen der
ARD-Berichterstattung und somit die Recherchen der Autoren zu diesen Inhalten
stützt."
Da die DESG mit ihrem Eilantrag für die einstweilige Verfügung gegen die
Berichterstattung in den wesentlichen Punkten keinen Erfolg hatte, bleiben
infolge des Gerichtsbeschlusses vom 15. April folgende Inhalte der
ARD-Berichterstattung weiterhin online:
Athleten des Nationalkaders bzw. des deutschen Olympiateams des Antragstellers
müssen ihr Teamoutfit mitbezahlen bzw. für die Teamkleidung mitunter Geld
zuschießen.
Der Präsident des Antragstellers hat auf der Mitgliederversammlung am 18. Mai
2025 Haushaltspläne zurückgehalten.
Der Präsident des Antragstellers brach die Mitgliederversammlung des
Antragstellers am 18. Mai 2025 im Müggelturm in Berlin-Köpenick mehr oder minder
im Alleingang ab.
Nach ARD-Informationen werden sie (gemeint die Athleten) von dem Antragsteller
zur Kasse gebeten, wie verbandsinterne Unterlagen zeigen. Manchmal sind es nur
knapp 150 Euro. Summen können im Einzelfall aber auch auf bis zu 2000 Euro
hochgehen. Kosten des Verbandes, den Athleten aufgebürdet, deklariert als
Teilnahmegebühr, verschickt als Eigenbeteiligungsrechnung.
Zu korrigieren war nach dem jüngsten Gerichtsbeschluss nur die Aussage, in der
es um die Dauer der Auszahlung von Wettkampf-Prämien durch die DESG an Athleten
ging.
Die Autoren der betreffenden ARD-Berichterstattung, Hajo Seppelt und Jörg Mebus,
waren von einer Pressekonferenz der DESG kurz nach den Olympischen Spielen am
26. Februar in Berlin ferngehalten worden und hatten ein Hausverbot für den
Veranstaltungsort erhalten. Diese Pressekonferenz hatte DESG-Präsident Matthias
Große als Reaktion auf die ARD-Berichterstattung einberufen und auf dieser sowie
in weiteren Veröffentlichungen die beiden Autoren und deren Beiträge massiv
kritisiert.
ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky sieht die Berichterstattung nun gestärkt:
"Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg sind die Einlassungen des
DESG-Präsidenten im Nachgang sowie die Tatsache, dass zwei ARD-Journalisten von
einer Pressekonferenz des Verbandes ferngehalten wurden, erst recht
kritikwürdig."
Pressekontakt:
ARD Sportkoordination, Swantje Lemenkühler,
Tel. 089/55 89 44 780, E-Mail: swantje.lemenkuehler@ard.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6694/6259130
OTS: ARD Das Erste
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