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Berlin (ots) - Finanzausschuss schafft Rechtssicherheit
Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im 9. Gesetz zur
Änderung des Steuerberatungsgesetzes klargestellt, dass nur qualifizierte
Berufsträger an einer Steuerberatungsgesellschaft beteiligt sein dürfen.
Dazu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Fritz Güntzler, sowie der zuständige Berichterstatter, Prof. Dr. Matthias
Hiller:
Fritz Güntzler/Matthias Hiller: "Heute haben wir die uneingeschränkte
Fortgeltung des so genannten Fremdbesitzverbots beschlossen. Der
Steuerberatungsmarkt erlebt derzeit einen schleichenden, teils unkontrollierten
Einstieg von Finanzinvestoren über komplexe, grenzüberschreitende
Beteiligungsstrukturen. Das nutzt rechtliche Grauzonen aus und unterläuft die
bestehende Rechtslage.
Steuerberatung ist kein beliebiges Geschäftsmodell. Steuerberater sind
unabhängige Organe der Rechtspflege , wie sie zuletzt in der Corona-Pandemie
eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben. Wenn Renditeinteressen externer
Kapitalgeber Einfluss auf strategische Entscheidungen, Personal oder
Mandatsführung gewinnen, entsteht ein struktureller Zielkonflikt. In
Einzelfällen zeigt sich bereits, dass dies zulasten der Beratungsqualität geht
und im Widerspruch zu Mandanteninteressen stehen kann.
Zugleich droht eine schleichende Veränderung der Marktstruktur - mit spürbaren
Folgen für die Praxis: Mittelständische Kanzleien geraten unter Druck,
Konzentrationsprozesse nehmen zu, und die flächendeckende, persönliche Beratung
- gerade im ländlichen Raum - wird geschwächt.
Deshalb stellen wir mit diesem Gesetz ausdrücklich klar, dass nur qualifizierte
Berufsträger an einer Steuerberatungsgesellschaft beteiligt sein dürfen und dass
eine rein finanzielle Beteiligung standeswidrig ist. Dies ist kein Selbstzweck,
sondern schützt Unabhängigkeit, Qualität und Vertrauen. Als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion stärken wir damit die am Mandantenwohl ausgerichtete
Steuerberatung und sichern dies gesetzlich konsequent ab.
In den nächsten Wochen und Monaten werden wir die Entwicklungen im steuerlichen
Markt weiter genau beobachten und parallel Gespräche mit den Berufsträgern über
die neuen Herausforderungen und ggf. bestehenden Anpassungsbedarfe eng führen."
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