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Kinder sind keine Haushaltsposition / Unterhaltsvorschuss: Niedrige Rückholquote ist kein Vollzugsproblem sondern ein Systemproblem (FOTO)

23.04.2026 10:06 Uhr Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.

Nürnberg (ots) - Die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss greifen aus Sicht des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) zu kurz. Die aktuelle Debatte konzentriert sich einseitig auf die sogenannte Rückholquote - und verkennt damit die tatsächlichen Ursachen steigender Ausgaben. Der ISUV warnt davor, Kinder zum Sparposten zu machen, und fordert stattdessen eine ehrliche Auseinandersetzung mit den strukturellen Problemen des Unterhaltsrechts.

Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich zwischen 2016 und 2024 von 0,86 auf 3,24 Milliarden Euro nahezu vervierfacht. Die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat sich im gleichen Zeitraum verdoppelt. Gleichzeitig holt der Staat von den Unterhaltspflichtigen seit Jahren nur zwischen 15 und 20 Prozent der ausgelegten Beträge zurück. Diese Zahl dient nun als Argument für Leistungseinschränkungen - zu Unrecht, wie der ISUV betont.

Richtige Zahl, falsche Schlussfolgerung

"Die niedrige Rückholquote wird häufig als Beleg dafür gewertet, dass Unterhaltspflichtige nicht zahlen wollen oder der Staat nicht konsequent genug vollstreckt. Diese Sichtweise greift zu kurz und führt in die falsche Richtung" , erklärt Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des ISUV. Tatsächlich scheitert der Regress in vielen Fällen nicht am Willen, sondern an der wirtschaftlichen Realität: Ein erheblicher Teil der Unterhaltspflichtigen verfügt nicht über ausreichendes Einkommen, liegt unterhalb des Selbstbehalts oder befindet sich selbst in prekären Lebensverhältnissen. Der Staat versucht in solchen Fällen auf Einkommen zuzugreifen, das tatsächlich nicht vorhanden ist.

"Das ist kein Vollstreckungsproblem, sondern ein strukturelles Defizit" , so Ulbrich. Sogenannte Mangelfälle - Konstellationen, in denen schon der gesetzliche Mindestunterhalt nicht erwirtschaftet werden kann - sind längst nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Der Unterhaltsvorschuss übernimmt damit zunehmend die Funktion einer Ersatzleistung für ein System, das wirtschaftlich an seine Grenzen stößt.

Die Ursachen liegen tiefer

Wer die Rückholquote isoliert betrachtet, bekämpft Symptome. Die eigentlichen Ursachen liegen in den Rahmenbedingungen: in einer bis heute unzureichenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in einer fehlenden flächendeckenden Betreuungsinfrastruktur und in einem Unterhaltsrecht, das die tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Trennungsfamilien nicht mehr abbildet. Eltern, die ihre Kinder nach einer Trennung überwiegend allein betreuen, können häufig gar nicht in Vollzeit erwerbstätig sein - nicht aus mangelndem Willen, sondern weil verlässliche Betreuung fehlt. Gleichzeitig geraten die barunterhaltspflichtigen Elternteile wirtschaftlich unter Druck, wenn sich Einkommen und Selbstbehalt nicht mehr decken.

Genau an dieser Stelle offenbart sich ein Widerspruch in der aktuellen Debatte: Während die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nach Sparpotentialen beim Unterhaltsvorschuss sucht, bleiben die Investitionen aus, die die Leistungsfähigkeit beider Eltern überhaupt erst ermöglichen würden. Ohne den konsequenten Ausbau von Ganztagsschulen, Kindergärten und verlässlichen Betreuungsangeboten lässt sich die wirtschaftliche Eigenständigkeit getrennt lebender Eltern nicht herstellen - und damit auch keine höhere Rückholquote. "Solange beide Elternteile nicht in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich eigenständig zu sein, wird sich an der Rückholquote nichts ändern" , betont Ulbrich. "Und solange das Familienrecht am Leitbild 'Einer betreut - einer zahlt' festhält, werden wir den Realitäten moderner Trennungsfamilien nicht gerecht."

Beide betreuen, beide bezahlen

Der ISUV fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung: eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse beider Eltern, einen konsequenten Ausbau von Betreuung und Erwerbsmöglichkeiten - etwa durch Investitionen in Ganztagsschulen und Kindergärten - sowie die Abkehr von überholten Leitbildern im Unterhaltsrecht. Stattdessen müsse das Prinzip gelten: Beide betreuen, beide bezahlen. Nur so lasse sich erreichen, dass Unterhalt realistisch erwirtschaftet und gerecht verteilt werden kann - und dass Kinder nicht zur Rechengröße staatlicher Sparbemühungen werden.

"Kinder sind keine Haushaltsposition" , fasst Ulbrich zusammen. "Wir brauchen kein schärferes Inkasso, sondern ein gerechteres und realitätsnäheres System. Die Diskussion um die Rückholquote darf nicht davon ablenken, dass das eigentliche Problem im Unterhaltsrecht selbst liegt."

Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht - ISUV e.V.

Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.

Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.

Pressekontakt:

ISUV e.V. - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende presse@isuv.de www.isuv.de

Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Klaus Fischbeck, Klaus Bednorz, Anna Freitag, Monika Roth Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569 Registriert im Lobbyregister unter R 003635

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/179701/6260896 OTS: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
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