|
Berlin (ots) - Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen,
wonach der Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 keine Bundesmittel
zustünden, erklärt der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Stephan
Brandner:
"Dieses Urteil macht erneut deutlich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn
es um die Förderung parteinaher Stiftungen geht. Während das Altparteienkartell
seit Jahrzehnten Steuergeld in jährlich dreistelliger Millionenhöhe unter sich
aufteilt, wird der AfD-nahen Stiftung jegliche Zahlung systematisch verwehrt.
Als AfD sind wir zwar grundsätzlich gegen die Alimentierung parteinaher
Stiftungen und werden im Falle der Übernahme von Verantwortung diese Mittel
nicht länger ausschütten. Solange es das bisherige Finanzierungssystem aber
gibt, müssen alle gleich behandelt werden.
Für uns ist klar: Politische Bildungsarbeit darf nicht von parteipolitischen
Interessen abhängig gemacht werden. Es braucht gleiche Regeln für alle. Die
gezielte Ausgrenzung der größten Partei in Deutschland ist undemokratisch und
führt zu verzerrten Bedingungen im politischen Wettbewerb."
Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Eichhorster Weg 80 / 13435 Berlin
Telefon: 030 - 220 23 710
E-Mail: mailto:presse@afd.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/110332/6262049
OTS: AfD - Alternative für Deutschland
|