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Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 23. April
2026 im Rahmen einer Verbandsklage zu Fragen der Haltung von Puten entschieden.
Der klagende Tierrechtsverein hat seine wesentlichen Ziele, wie etwa ein
Haltungsverbot für den betroffenen Betrieb, nicht erreicht.
Die Entscheidung in letzter Instanz der obersten Bundesverwaltungsgerichtbarkeit
bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall. Für den betroffenen Betrieb wurde
ausdrücklich kein Verbot der Putenhaltung ausgesprochen. Nach Einschätzung des
Verbands Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP) macht das aktuelle Urteil allerdings
deutlich, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für die Haltung von Mastputen
hierzulande weiter präzisiert und abgesichert werden müssen.
"Das Urteil unterstreicht den Bedarf an klaren, rechtssicheren und
wissenschaftlich fundierten Leitlinien für die Putenhaltung", so Bettina Gräfin
von Spee, VDP-Vorsitzende. "Ziel muss es sein, Anforderungen des Tierschutzes
mit einer dauerhaft wirtschaftlich tragfähigen Putenhaltung in Einklang zu
bringen", führt die Vorsitzende weiter aus. Von Spee betont: "Gerade deshalb ist
es jetzt wichtig, die Folgen des Urteils sachlich und faktenbasiert zu bewerten.
Um Tierschutz wirksam umzusetzen, sind einheitliche und rechtlich abgesicherte
Rahmenbedingungen erforderlich. Es liegt auf der Hand, dass die Entscheidung des
BVerwG nicht zu einem Wildwuchs unterschiedlicher Haltungsbedingungen durch die
einzelnen Veterinärämter führen darf."
Damit unsere Betriebe hierzulande ökonomisch nicht überfordert werden, was
Produktionsverlagerungen ins Ausland begünstigen würde, sind EU-weite Standards
für den VDP die Grundalge für eine verlässliche und zukunftsfähige Putenhaltung
in Deutschland.
Pressekontakt:
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG)
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