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Regenstauf (ots) - Der Staat setzt verstärkt auf Digitalisierung. Das zeigen die
Änderungen rund um den Grad der Behinderung (GdB). Den Schwerbehindertenausweis
gibt es seit diesem Jahr in digitaler Form - zusätzlich zum Ausweis im
Scheckkartenformat, welcher im Alltag seine Gültigkeit behält. Zudem wurden neue
Bewertungsmaßstäbe beim GdB erlassen. Diese Neuerungen wirken sich auf den
Zugang zur steuerlichen Behindertenpauschale und möglicherweise auf die
Einstufung des Behinderungsgrades aus. Denn Menschen mit anerkannten
gesundheitlichen Einschränkungen können jährlich mehrere tausend Euro steuerlich
geltend machen, künftig ohne Papiernachweis.
Der Alltag rückt stärker in den Fokus
Eine entscheidende Neuerung betrifft die Feststellung des GdB. Bereits seit
Herbst 2025 gelten überarbeitete versorgungsmedizinische Grundsätze, die sich im
Jahr 2026 erstmals flächendeckend auswirken. Während früher vor allem Diagnosen
im Mittelpunkt standen, kommt es nun darauf an, wie sehr eine Erkrankung den
Alltag tatsächlich beeinträchtigt. Entscheidend ist also nicht mehr nur die
Krankheit an sich, sondern deren konkrete Auswirkungen auf Beruf, Mobilität und
soziale Teilhabe.
Für Betroffene bedeutet das, dass ärztliche Unterlagen künftig nicht nur Befunde
enthalten müssen, sondern vor allem die funktionalen Einschränkungen möglichst
genau beschrieben werden. Wer etwa unter chronischen Schmerzen, psychischen
Belastungen oder Bewegungseinschränkungen leidet, sollte genau dokumentieren
lassen, wie sich diese im täglichen Leben auswirken. Diese neue
Betrachtungsweise kann dazu führen, dass der GdB sich in manchen Fällen
verändert und niedriger als bisher ausfallen kann.
Steuernachweis wird digital
Parallel dazu wird der Antrag auf den steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag
vereinfacht. Dieser liegt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 und 2.840
Euro. In besonderen Fällen kann er sogar bis zu 7.400 Euro betragen. Dieser
Pauschbetrag ist besonders attraktiv, weil keine Einzelbelege erforderlich sind.
Die finanzielle Entlastung erhöht sich mit steigendem GdB und wird pauschal
gewährt. Sie ist unabhängig davon, ob und welche Kosten für die Beeinträchtigung
tatsächlich angefallen sind.
Kern der Reform ist eine elektronische Datenübermittlung. Denn Versorgungsämter
melden seit dem laufenden Jahr bei Neufeststellungen oder Änderungen des GdB
diesen direkt an die Finanzverwaltung. Für unveränderte ältere Bescheide ändert
sich nichts. Hier muss das Finanzamt noch auf den Papierbescheid zurückgreifen.
Die digitale Datenübermittlung kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn dem
Versorgungsamt die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers
vorliegt. Betroffene sollten daher bei dem Gang zur Behörde unbedingt ihre
Steuer-ID zur Hand haben.
Auswirkungen auf die Steuererklärung
Für viele Steuerzahler wird die Steuererklärung somit einfacher. Denn für sie
entfällt der bisherige Aufwand, den Nachweis über den GdB und die dazugehörigen
Merkzeichen zu erbringen. Diese Kennzeichen liegen dem Finanzamt künftig schon
digital vor. "Obwohl die Finanzbehörden nun die Kenntnis darüber haben, wird der
steuerliche Behindertenpauschbetrag aber leider nicht automatisch gewährt",
reklamiert Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Nach wie vor muss dieser mit der
Steuererklärung aktiv beantragt werden, indem ein Häkchen gesetzt wird. Der
Grund liegt in einem Wahlrecht, das den Abzug der behinderungsbedingt erhöhten
Lebens- und Pflegekosten sowie einen erhöhten Wäschebedarf ermöglicht.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät daher, bei künftigen Steuerbescheiden genau
hinzusehen, ob die Pauschale berücksichtigt wurde. Falls nicht, kann innerhalb
der vierwöchigen Frist ein Einspruch eingelegt werden. In solchen Fällen ist es
nach wie vor sinnvoll, den entsprechenden Feststellungsbescheid in Papierform,
der weiterhin ausgestellt wird, als Nachweis an das Finanzamt zu übermitteln.
Wenn der Bescheid über den GdB im Jahr 2026 ausgestellt wurde, sollte zudem
unbedingt überprüft werden, ob die Steuer-ID beim Versorgungsamt korrekt
hinterlegt ist und die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt wurde. Nur dann
kann der Behindertenpauschbetrag gewährt werden. Wurden die Daten nach dem
Ablauf der Einspruchsfrist übermittelt, kann der Steuerbescheid auch ohne
Einspruch geändert werden.
Warum sich eine Feststellung des GdB lohnt
Ob Schlafapnoe, Diabetes, Tinnitus oder schwere Migräne, diese Krankheiten
können mit ihren Auswirkungen zu starken Einschränkungen führen. Oftmals scheuen
Menschen jedoch den Aufwand, eine Behinderung offiziell feststellen zu lassen.
Dabei kann sich dieser Schritt mehrfach auszahlen. Bereits ab einem GdB von 20
besteht Anspruch auf einen steuerlichen Ausgleichsbetrag. Ab einem GdB von 50
gilt man zudem als schwerbehindert und profitiert von weiteren Vorteilen wie
einer Woche zusätzlichem bezahlten Urlaub, besonderem Kündigungsschutz oder
Vergünstigungen im Alltag für ÖPNV-Fahrten oder bei Eintrittspreisen. Wer seine
Rechte kennt und aktiv handelt, kann von den Vergünstigungen profitieren, sowohl
im Alltag als auch im Steuerbescheid.
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OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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