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WIESBADEN (ots) -
- Arbeitskosten je Arbeitsstunde in Deutschland um 3,6 % höher als im Vorjahr
- EU-weit höchste Arbeitskosten in Luxemburg, niedrigste in Bulgarien
- Arbeitsstunde in Deutschland 2025 im Vergleich zu 2020 um 22,3 % teurer,
Abstand des Arbeitskostenniveaus zum EU-Durchschnitt fast unverändert
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in
Deutschland haben im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro für eine geleistete
Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2025 gemessen am Durchschnitt der
Europäischen Union (EU) von 34,90 Euro rund 29 % mehr für eine Stunde Arbeit. Im
Vergleich zum Vorjahr stiegen die Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde in
Deutschland um 3,6 % (2024: 43,50 Euro je geleisteter Arbeitsstunde), damit war
der Anstieg geringer als im EU-weiten Durchschnitt (+4,1 %). Im aktuellen
EU-Durchschnitt sind die Arbeitskosten für Belgien nicht einberechnet, da für
Belgien zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse vorliegen.
Arbeitsstunde kostet in Luxemburg durchschnittlich 56,80 Euro, in Bulgarien
12,00 Euro
Die Arbeitskosten je geleisteter Stunde fallen in der EU sehr unterschiedlich
aus. Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden im Jahr 2025 nach
den bisher vorliegenden Ergebnissen in Luxemburg (56,80 Euro), Dänemark (51,70
Euro) und den Niederlanden (47,90 Euro) gezahlt. Allerdings hatte Belgien, für
das noch keine Ergebnisse für 2025 vorliegen, in dieser Rangfolge im Vorjahr
anstelle der Niederlande auf Platz 3 gelegen. Die Länder mit den EU-weit
niedrigsten Arbeitskosten im Jahr 2025 waren Ungarn (15,20 Euro), Rumänien
(13,60 Euro) und Bulgarien (12,00 Euro).
Die höchsten prozentualen Anstiege der Arbeitskosten waren 2025 in Bulgarien
(+13,1 %), Kroatien (+11,6 %) und Polen (+10,5 %) zu verzeichnen. Am schwächsten
waren die Erhöhungen in Frankreich (+2,0 %), Dänemark (+3,0 %) und Italien (+3,2
%). In Malta sanken die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht
(-0,5 %).
Arbeitskosten im Fünfjahresvergleich in allen Wirtschaftsabschnitten gestiegen
Verglichen mit dem Jahr 2020 sind die Arbeitskosten in Deutschland in allen
Wirtschaftsabschnitten um mindestens 14 % gestiegen. In den Bereichen Erbringung
freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen, Erbringung
sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe erhöhten sich
die Arbeitskosten sogar um mehr als 30 %. Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt
betrug der Anstieg im Fünfjahresvergleich 22,3 %. In Relation zu den
Arbeitskosten im EU-Durchschnitt veränderte sich die Situation 2025 im Vergleich
zu 2020 jedoch kaum: Die Arbeitskosten in Deutschland lagen mit 30 % (2020)
beziehungsweise 29 % (2025) annähernd gleichbleibend über dem
EU-Durchschnittswert.
Methodische Hinweise:
Die Jahresschätzung der Arbeitskosten verknüpft bestehende Statistiken
miteinander. Eine eigene Erhebung wird nicht durchgeführt. Basis der
Datenberechnung ist die alle vier Jahre stattfindende Arbeitskostenerhebung
(zuletzt 2024). In den Zwischenjahren bis zum Vorliegen der Ergebnisse der
jeweils aktuellsten Arbeitskostenerhebung wird das Niveau der Arbeitskosten je
geleisteter Stunde, der Bruttoverdienste je geleisteter Stunde und der
Lohnnebenkosten je geleisteter Stunde mit den jährlichen Veränderungsraten der
Arbeitskostenindizes fortgeschätzt. Die Ergebnisse aus der Arbeitskostenerhebung
2024 werden voraussichtlich im Juli 2026 veröffentlicht. Die aktuellen
Ergebnisse der Jahresschätzung für das Berichtsjahr 2025 basieren daher noch auf
den fortgeschätzten Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung 2020.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten
zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete
Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht
gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage) sowie
Sachleistungen. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die
Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich
der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und
Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des
Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Mit der Ausrichtung auf die internationale Vergleichbarkeit orientiert sich die
Pressemitteilung an der Abgrenzung der europäischen Statistikbehörde Eurostat,
bei der Auszubildende weder Bestandteil der Arbeitskosten noch der geleisteten
Stunden sind. In den Berechnungen nach nationalem Konzept werden hingegen
Auszubildende sowohl bei den Arbeitskosten als auch bei den Arbeitszeiten
berücksichtigt. Dadurch unterscheiden sich die Ergebnisse nach nationalem
Konzept und nach EU-Abgrenzung voneinander.
Die Abgrenzungen der Wirtschaftszweige erfolgt nach NACE Rev. 2 - Aufstellung
der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige:
- Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich: Wirtschaftsabschnitte B bis
S ohne O
Die Berechnung der Veränderungsraten nach Wirtschaftszweigen und der Relation
zum EU-Durchschnitt im Fünfjahresvergleich 2020 bis 2025 erfolgten auf Basis der
gerundeten Werte von Eurostat. Für 2025 liegen bislang keine Daten für Belgien
vor.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zu den Arbeitskosten im EU-Vergleich bietet die Tabelle
"Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2025 in Euro" im Internetangebot des
Statistischen Bundesamtes.
Ergebnisse zu den Arbeitskosten je geleisteter Stunde nach dem nationalen
Konzept für alle Wirtschaftsabschnitte sind in der Datenbank GENESIS-Online
(Tabelle 62431-0001) sowie auf der Themenseite "Arbeitskosten, Lohnnebenkosten"
verfügbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Arbeitskosten, Tarifstatistik
Telefon: +49 611 75 3541
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6264839
OTS: Statistisches Bundesamt
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