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Brüssel (ots) -
- Seit Monaten wird auf EU-Ebene über eine Reform der Fluggastrechte diskutiert
- aktuell laufen die Trilogverhandlungen.
- Die zyprische Ratspräsidentschaft hat nun einen neuen Vorschlag zur Reform der
Fluggastrechteverordnung EG261 vorgelegt. Neben automatisierten Anträgen
werden nun auch stufenweise Kürzungen für Entschädigungszahlungen diskutiert.
- Die Drei-Stunden-Regel soll bestehen bleiben, faktisch würden Entschädigungen
jedoch um bis zu 66 Prozent sinken - zusätzlich könnten Passagiere bei
Flugannullierungen künftig leichter ihren Entschädigungsanspruch verlieren.
Unter großem Zeitdruck verhandeln derzeit der Europäische Rat und das
Europäische Parlament über eine Reform der EU-Fluggastrechte. Im Mittelpunkt
steht dabei die mögliche Neugestaltung bestehender Schutzregelungen für
Flugreisende. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat nun einen neuen Vorschlag
zur Reform vorgelegt. Zwar soll der Anspruch auf Entschädigung für Fluggäste
offiziell weiterhin ab drei Stunden Verspätung gelten, jedoch würden die
Ausgleichszahlungen für viele Verspätungen und Flugausfälle deutlich gekürzt.
Für Tomasz Pawliszyn, Präsident der Association of Passenger Rights Advocates (
APRA (https://apra-eu.com/) ), ist es ein schlechter Witz, den Vorschlag als
passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen. Auch der Anspruch auf
Entschädigung bei Flugannullierungen soll eingeschränkt werden. APRA kritisiert
die Pläne scharf und warnt vor einer deutlichen Abschwächung bestehender
Passagierrechte.
Drei-Stunden-Regel durch niedrigere Entschädigungen faktisch ausgehebelt
Offiziell bliebe es zwar dabei, dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung
Anspruch auf Entschädigung haben. Nach Ansicht von APRA wird diese Regel jedoch
praktisch ausgehebelt: Für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen
die Entschädigungsbeträge um bis zu 66 Prozent gekürzt werden. Dadurch liege die
tatsächliche Grenze für eine sinnvolle Entschädigung bei sieben Stunden. Nach
dem Vorschlag würden Passagiere bei Kurzstreckenflügen mit einer Verspätung von
drei bis fünf Stunden künftig nur noch 83 Euro statt der bisher üblichen 250
Euro erhalten. Laut APRA handle es sich dabei um eine symbolische Entschädigung,
die eher dazu diene, die Durchsetzung von Ansprüchen zu erschweren, als
Verbraucher wirksam zu schützen.
"Diesen Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein
schlechter Witz" , sagt Tomasz Pawliszyn, Präsident der APRA." Zwar bleibt die
Drei-Stunden-Regel offiziell bestehen, in der Praxis würden Entschädigungen
jedoch deutlich gekürzt werden. Dadurch verlieren viele Passagiere einen großen
Teil des bisherigen Schutzes."
APRA warnt außerdem, dass der Vorschlag Passagiere zwar scheinbar schützt, ihre
Rechte in der Praxis aber kaum noch durchsetzbar wären. Die Organisation
kritisiert vor allem die deutlich niedrigeren Entschädigungen: 83 Euro würden
nicht einmal die zusätzlichen Kosten betroffener Reisender decken. In der
Realität kann kein Rechtsanwalt oder Dienstleister Fälle im Wert von rund 83
Euro verfolgen, wenn ein Anspruch zu Unrecht abgelehnt wurde. Auch
vorausgefüllte Formulare würden daran nichts ändern, solange die Entschädigungen
so niedrig bleiben.
Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierungen soll eingeschränkt werden
Zudem wird eine weitere Option kritisiert, die unter der Ratspräsidentschaft
diskutiert wird: Passagiere sollen bei Flugannullierungen künftig keinen
Anspruch mehr auf Entschädigung haben, wenn sie sich bei einer Mitteilung der
Annullierung von mehr als 48 Stunden vor Abflug für eine Rückerstattung oder
eine spätere Umbuchung entscheiden. Damit würde der bisherige Schutzzeitraum von
14 Tagen deutlich verkürzt werden. Laut APRA würden dadurch Millionen Passagiere
ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren. Zudem werde ein zentraler Grundsatz
der Fluggastrechte geschwächt: die freie Wahl zwischen Umbuchung und Erstattung
ohne finanzielle Nachteile.
" Das ist kein ausgewogener Kompromiss. Das ist eine schrittweise Aushöhlung
eines der erfolgreichsten Verbraucherschutzgesetze Europas" , ergänzt Pawliszyn.
"Von Passagieren wird verlangt, auf ihre Entschädigung zu verzichten - und das
alles unter dem Vorwand eines Kompromisses. Dieser Vorschlag ist sogar noch
schlimmer als die bisherige Position des Rates. Beide zerstören faktisch Europas
Fluggastrechte. Aber zumindest war die frühere Version ehrlich. Dieser neue
Vorschlag ist eine zutiefst vortäuschende Fassade, weil er vorgibt, die
Drei-Stunden-Regel zu erhalten, ihr aber jede praktische Durchsetzbarkeit und
Wirkung nimmt."
APRA fordert die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament daher auf, den
Vorschlag vollständig abzulehnen und EG261 als wirksames
Verbraucherschutzinstrument zu erhalten. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt
werden, würden Millionen Reisende ihren bisherigen Schutz verlieren und nur noch
stark eingeschränkte Rechte behalten. Das würde das Vertrauen in das europäische
Verbraucherrecht massiv beschädigen und darf nicht passieren.
Über APRA
Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) wurde 2017 gegründet, um
die Interessen von Fluggästen zu vertreten. APRA wurde von den weltweit
führenden Unternehmen im Bereich der Entschädigung von Fluggästen gegründet und
hat sich zum Ziel gesetzt, Fluggästen maximalen Schutz zu bieten. Der Verband
führt einen aktiven, konstruktiven Dialog mit europäischen und nationalen
Institutionen sowie mit Fluggesellschaften, Flughäfen, nationalen
Strafverfolgungsbehörden und anderen wichtigen Interessengruppen. APRA bietet
eine Kombination aus zuverlässigen Daten, fundierten Analysen und kollektivem
Wissen, um politische Entscheidungsträger zu informieren und die Interessen der
europäischen Fluggäste zu vertreten. Zu den Mitgliedern von APRA zählen AirHelp,
EUclaim, Reclamador und Flightright.
Pressekontakt:
Pricilla Tekbas | mailto:pricilla.tekbas@tonka-pr.com| +49 176 738 82187
Pia Senkel | mailto:pia.senkel@tonka-pr.com | +49 173 370 2649
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182525/6271006
OTS: Association of Passenger Rights Advocates (APRA)
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