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Lahr (ots) - Der Rückruf des Ford Kuga Plug-in-Hybrid wegen Brandgefahr durch
die Hochvoltbatterie weitet sich deutlich aus. Nach der aktualisierten Meldung
SR/00933/26 auf der EU-Plattform Safety Gate (https://ec.europa.eu/safety-gate-a
lerts/screen/webReport/alertDetail/10098374?lang=de) , die am 12. Mai 2026
abrufbar war, reicht der Herstellungszeitraum der betroffenen Fahrzeuge nun vom
2. August 2019 bis 2. März 2026. Damit sind nicht mehr nur ältere Kuga-Modelle
betroffen, sondern auch ganz neue Fahrzeuge. Dr. Stoll & Sauer bewertet die
Ausweitung des Rückrufs als alarmierendes Signal für Ford-Kunden: Wenn selbst
jüngste Fahrzeuge in den bekannten Batterierückruf einbezogen werden, verschärft
sich das Rückruf-Chaos weiter. Betroffene sollten ihre Ansprüche jetzt im
kostenlosen Ford-Online-Check prüfen lassen.
Besonders brisant ist, dass es sich offenbar nicht um einen völlig neuen Rückruf
handelt, sondern um eine aktualisierte Fassung des bereits bekannten Rückrufs
25SC4. Unverändert schwerwiegend bleibt das Risiko: In den Zellen der
Hochvoltbatterie kann ein interner Kurzschluss auftreten, der zu einem Brand
führen kann. Darüber hinaus droht ein Verlust der Antriebsleistung, was das
Risiko von Unfällen und Verletzungen erhöht.
Der Ford-Kuga-Rückruf reicht jetzt bis März 2026
Die aktualisierte Safety-Gate-Meldung SR/00933/26 führt den Ford Kuga mit dem
Rückrufcode 25SC4 und dem Herstellungszeitraum 02.08.2019 bis 02.03.2026. Damit
werden jetzt auch Fahrzeuge erfasst, die bislang in vielen Medienberichten noch
nicht genannt waren. Als Maßnahme wird ein Rückruf des Produkts von den
Endverbrauchern genannt. Für Verbraucher ist das eine schlechte Nachricht: Viele
Halter dürften bislang davon ausgegangen sein, dass vor allem frühere
Produktionszeiträume betroffen sind. Nun zeigt sich, dass das Problem offenbar
deutlich weiter reicht.
Der ADAC schrieb Anfang April 2026 von mehr als 74.000 betroffenen Fahrzeugen in
Deutschland und verwies auf den bekannten Rückruf wegen Brandgefahr der
Hochvoltbatterie. Ford selbst weist auf seiner Rückrufseite weiterhin darauf
hin, dass die Hochvoltbatterie bis zur Abhilfe nur bis 80 Prozent geladen und
ausschließlich der Standardmodus "Auto EV" genutzt werden soll. Eine endgültige
Lösung stellte Ford dort zuletzt für Mitte 2026 in Aussicht. Durch die
Ausweitung des Herstellungszeitraums dürfte die Zahl der betroffenen Fahrzeuge
deutlich steigen. Konkrete aktuelle Zahlen liegen bislang jedoch nicht vor.
Lösung erst Mitte 2026 - für Betroffene ist das eine Zumutung
Gerade dieser Punkt wiegt aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer besonders schwer. Ford
stellt eine endgültige technische Abhilfe nicht kurzfristig, sondern erst für
Mitte 2026 in Aussicht. Für betroffene Halter bedeutet das: Sie sollen über
Monate mit einem Fahrzeug leben, dessen Hochvoltbatterie wegen Brandgefahr nur
eingeschränkt genutzt werden darf. Wer einen Plug-in-Hybrid gekauft oder geleast
hat, erwartet aber gerade elektrische Alltagstauglichkeit, Verlässlichkeit und
Sicherheit. Stattdessen müssen Betroffene mit einer 80-Prozent-Ladegrenze, einem
vorgegebenen Fahrmodus und anhaltender Unsicherheit leben.
Aus Sicht der Kanzlei ist das mehr als ein bloßer Komfortverlust. Die Nutzung
eines zentralen Fahrzeugbestandteils wird eingeschränkt, obwohl viele Käufer
gerade wegen der elektrischen Nutzbarkeit zum Ford Kuga PHEV gegriffen haben.
Wenn nun sogar neue Fahrzeuge in den Rückruf einbezogen werden, stellt sich die
Lage für Verbraucher noch dringlicher dar.
Andere Hersteller zeigen: Hochvoltbatterien werden zum Branchenproblem
Der Fall Ford Kuga steht nicht isoliert. Auch andere Hersteller kämpfen derzeit
mit Rückrufen rund um Hochvoltbatterien. Besonders deutlich zeigt das Mercedes
bei den Modellen EQA und EQB: Dort berichtete der ADAC im Februar 2026, dass
wegen Brandgefahr die Hochvoltbatterie getauscht werden soll. Betroffen seien
Fahrzeuge der Baujahre 2021 bis 2024.
Genau hier stellt sich beim Ford Kuga eine drängende Frage: Wenn Ford am Ende
nicht nur Software oder Ladebegrenzung, sondern einen umfassenderen Eingriff bis
hin zum Batterietausch vornehmen müsste - woher sollen die neuen Batterien
kommen, wenn bereits andere Hersteller mit vergleichbaren Batterieproblemen
kämpfen? Diese Frage lässt sich derzeit noch nicht belastbar beantworten. Sie
drängt sich aber auf, wenn ein Rückruf immer weiter auf jüngere Fahrzeuge
ausgedehnt wird und gleichzeitig die endgültige Lösung erst für Mitte 2026
angekündigt ist. Das ist eine Schlussfolgerung aus der bekannten Zeitachse und
der Ausweitung des Rückrufs, nicht eine bislang bestätigte Ford-Ankündigung.
Gestützt wird diese Sorge durch den Mercedes-Fall, bei dem Batterietausch und
Fahrzeugbeschränkungen bereits Realität sind.
Verbraucher drohen auf schwer verkäuflichen Fahrzeugen sitzen zu bleiben
Für betroffene Ford-Kunden geht es nicht nur um die akute Brandgefahr und die
Nutzungseinschränkungen. Es geht auch um den wirtschaftlichen Schaden. Ein
Fahrzeug, das von einem erweiterten Batterierückruf betroffen ist, nur
eingeschränkt geladen werden darf und dessen endgültige Reparatur sich über
Monate hinzieht, dürfte auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur schwer vermittelbar
sein. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer besteht daher die reale Gefahr, dass
Verbraucher womöglich auf schwer verkäuflichen Fahrzeugen sitzen bleiben,
solange keine klare und belastbare Endlösung umgesetzt ist. Diese Bewertung ist
eine naheliegende rechtliche und wirtschaftliche Einschätzung der Kanzlei auf
Grundlage des erweiterten Rückrufs und der ausstehenden Abhilfe.
Hinzu kommt: Je länger Unsicherheit über die technische Lösung besteht, desto
größer wird regelmäßig auch der Druck auf Wiederverkaufswert, Leasingrückgabe
und Alltagstauglichkeit. Das Problem betrifft damit nicht nur die Sicherheit,
sondern auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Fahrzeugs.
Die wichtigsten Punkte zum ausgeweiteten Ford-Kuga-Rückruf
- Die EU-Plattform Safety Gate führt den Ford Kuga in der aktualisierten Meldung
SR/00933/26 mit dem Rückrufcode 25SC4.
- Der Herstellungszeitraum der betroffenen Fahrzeuge reicht nun vom 2. August
2019 bis 2. März 2026. Damit sind auch ganz neue Ford Kuga betroffen.
- Das Risiko bleibt schwerwiegend: interner Kurzschluss in den Zellen der
Hochvoltbatterie, Brandgefahr sowie möglicher Verlust der Antriebsleistung.
- Ford gibt auf seiner Rückrufseite weiterhin vor, die Hochvoltbatterie nur bis
80 Prozent zu laden und den Fahrmodus "Auto EV" zu verwenden. Eine Lösung
stellte Ford zuletzt für Mitte 2026 in Aussicht.
- Bei Mercedes EQA und EQB zeigt sich bereits, dass bei vergleichbaren
Batterieproblemen auch ein Batterietausch angeordnet werden kann.
Rechtliche Einordnung: Ford-Kunden sollten ihre Ansprüche prüfen lassen
Für betroffene Käufer und Leasingnehmer spricht aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer
viel dafür, ihre Ansprüche genau prüfen zu lassen. Ein Fahrzeug, das wegen eines
sicherheitsrelevanten Problems von einem Rückruf betroffen ist und nur unter
Auflagen genutzt werden darf, kann einen erheblichen Sachmangel aufweisen. Das
gilt erst recht, wenn sich der Rückruf auf immer weitere Produktionszeiträume
erstreckt, selbst neue Fahrzeuge einbezieht und die endgültige Abhilfe
monatelang auf sich warten lässt.
Für Betroffene kommen insbesondere Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung,
Rückabwicklung oder Schadensersatz in Betracht. Bei Leasingfahrzeugen ist
zusätzlich zu prüfen, welche Rechte über Händler, Leasinggeber oder abgetretene
Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden können. Dr. Stoll & Sauer rät
betroffenen Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattkontakte,
Nutzungseinschränkungen und etwaige Zusatzkosten sorgfältig zu dokumentieren.
Die neue EU-Meldung zeigt, dass sich der Ford-Kuga-Rückruf nicht erledigt hat,
sondern weiter ausdehnt. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher jetzt im
kostenlosen Ford-Online-Check prüfen lassen. Dr. Stoll & Sauer klagt bereits in
mehreren Fällen gegen Mercedes, Porsche, Opel und Ford.
Über Dr. Stoll & Sauer
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden
Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten
betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen
Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der
Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die
Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000
Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in
einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz
Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte
der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den
Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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