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Berlin (ots) - Fünf Jahre kämpfte das "Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw)
für die Veröffentlichung eines geheim gehaltenen Prüfberichts des
Bundesrechnungshofs zur staatlichen Finanzierung der Organisation "Islamic
Relief". Die nun zugänglichen Dokumente offenbaren, so ifw-Beirätin Seyran Ates,
"eine erschreckende Naivität des Auswärtigen Amtes, das bis 2019 eine
Organisation mit engen Verbindungen zur Hamas und Muslimbrüderschaft
unterstützte, ohne Kenntnis von der konkreten Verwendung der Gelder zu haben."
"Islamic Relief Deutschland" (IRD) galt hierzulande als eine angesehene
muslimische Wohltätigkeitsorganisation. Sie wurde von mehreren deutschen
Bundesregierungen (Kabinette Merkel II-IV) mit Millionenbeträgen gefördert, war
Mitglied im Bündnis "Aktion Deutschland hilft" und fand für die Kampagne
"Speisen für Waisen" prominente Unterstützer wie den ehemaligen
Bundespräsidenten Christian Wulff und dessen Nachfolger Frank-Walter Steinmeier.
Doch 2019 stellte das Außenministerium die finanzielle Förderung ein, 2020 wurde
auch die Mitgliedschaft des IRD in der "Aktion Deutschland hilft" ausgesetzt.
Was war geschehen?
Am 15. April 2019 erklärte die deutsche Bundesregierung
(https://dserver.bundestag.de/btd/19/094/1909415.pdf) im Rahmen einer "Kleinen
Anfrage" von FDP-Abgeordneten, dass sowohl "Islamic Relief Deutschland" als auch
deren Dachorganisation "Islamic Relief Worldwide" (IRD) "über signifikante
personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft (MB) oder ihr nahestehende
Organisationen" verfügen. Zudem gab die Bundesregierung an, seit 2014 gewusst zu
haben, dass "Islamic Relief Worldwide" inklusive des deutschen Zweiges "Islamic
Relief Deutschland" in Israel verboten sind, als "Teil des Finanzsystems der
Hamas und der Muslimbrüderbewegung" angesehen und deshalb als
"Terrororganisationen" eingestuft werden. Genauere Angaben zur Verwendung der
staatlichen Fördergelder an "Islamic Relief" wollte die Bundesregierung nicht
machen, sondern verwies stattdessen auf ein laufendes Prüfverfahren des
Bundesrechnungshofes.
Ein langwieriger Rechtsstreit
Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes wurde allerdings zur "Verschlusssache"
erklärt. Am 3. Februar 2021 beantragte die Juristin, Autorin und ifw-Beirätin
Seyran Ates daher Zugang zu den Prüfergebnissen auf Basis des
"Informationsfreiheitsgesetzes" (IFG). Dies wurde jedoch ebenso abgelehnt wie
der am 7. März erfolgte Widerspruch. Mit Unterstützung des Instituts für
Weltanschauungsrecht (ifw) und dessen Trägerorganisation, der
Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), reichte Ates daraufhin Klage gegen den
Bundesrechnungshof und das Auswärtige Amt
(https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/terror-gegen-israel) ein.
Der Rechtsstreit zog sich über fünf Jahre hin. Während die Bundesbehörden
erklärten, eine Veröffentlichung des Prüfberichts könnte zu öffentlichen
Diskussionen und polemischen Zuspitzungen führen, bestand das ifw darauf (https:
//weltanschauungsrecht.de/meldung/brh-pruefergebnisse-foerderung-islamic-relief)
, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, zu erfahren, wie ihre
Steuergelder verwendet werden, und dass nur eine transparente Aufklärung
etwaiger Fehler in der Vergangenheit vergleichbare Mängel in der Zukunft
verhindern kann. Zwar müsse der Staat die mitunter geheimdienstlichen Quellen
seiner Erkenntnisse über "Islamic Relief" nicht preisgeben, eine vollständige
Geheimhaltung des Prüfberichts sei jedoch unverhältnismäßig.
Mit dieser Rechtsauffassung konnten sich Seyran Ates und ihre Rechtsanwältin,
ifw-Direktorin Jessica Hamed, letztlich in zwei mündlichen Verhandlungen vor dem
Verwaltungsgericht Berlin durchsetzen. Es folgte ein sogenanntes
"In-Camera-Verfahren", bei dem der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) den vollständigen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs dahingehend
untersuchte, welche Passagen schützenswerte geheimdienstliche Quellen enthalten
und geschwärzt werden dürfen und welche nicht. Nach dem Beschluss des BVerwG vom
10. September 2025 erfolgte eine einvernehmliche Einigung zwischen Ates und dem
Bundesrechnungshof bzw. dem Auswärtigen Amt.
Verstoß gegen die "Strategie einer ganzheitlichen Bekämpfung terroristischer
Organisationen"
Der zweiteilige Prüfbericht des Bundesrechnungshofs ist nun erstmals über die
Websites der Giordano-Bruno-Stiftung und des Instituts für Weltanschauungsrecht
öffentlich zugänglich (Teil 1 vom 10. Dezember 2019 [ https://www.giordano-bruno
-stiftung.de/sites/gbs/files/abschliessende_pruefungsmitteilung_teil_1_geschwaer
zt_final.pdf / ifw (https://weltanschauungsrecht.de/sites/default/files/download
/abschliessende_pruefungsmitteilung_teil_1_geschwaerzt_final.pdf) ] / Teil 2 vom
17. Dezember 2019 [ https://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/gbs/files/absch
liessende_pruefungsmitteilung_teil_2_geschwaerzt_final.pdf / ifw (https://weltan
schauungsrecht.de/sites/default/files/download/abschliessende_pruefungsmitteilun
g_teil_2_geschwaerzt_final.pdf) ]). Teil 1 beschäftigt sich damit, ob "Islamic
Relief Deutschland" (IRD) überhaupt als Empfänger staatlicher Fördergelder
geeignet war, Teil 2 mit der Frage, ob das Auswärtige Amt (AA) seiner Pflicht
nachgekommen ist, die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder durch IRD zu
gewährleisten. In beiden Fällen kommt der Bundesrechnungshof zu einem negativen
Ergebnis und stellt dem Auswärtigen Amt ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
Mit Blick auf die Verbindungen von "Islamic Relief" zu islamistischen Akteuren
fällt der Bundesrechnungshof im ersten Teil des Berichts ein klares Urteil:
"Das AA vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zur Einschätzung
gelangt war, IR [Islamic Relief] habe als humanitäre NRO einen guten Ruf. Im
Januar 2009 lehnte es eine Zusammenarbeit mit IR noch rundheraus ab. (...) Warum
das AA also schließlich von seiner klaren und bindenden Weisung abwich, ist nach
allem nicht nachvollziehbar. (...) Gemäß Schreiben des BMI vom 4. März 2004 und
6. Februar 2017 sind die Bundesressorts vor dem Hintergrund der Strategie einer
ganzheitlichen Bekämpfung terroristischer Organisationen [Hervorhebung im
Original] in eigener Verantwortung aufgefordert, bei Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von einer Förderung betreffender
Organisationen abzusehen. (...) Wir haben dem AA daher geraten, die Förderung
von IRD einzustellen."
Grundsätzlich stellt der Bundesrechnungshof in diesem Zusammenhang fest:
"Liegen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu einem Antragsteller vor, dann
kommt es bei der Entscheidung über die grundsätzliche Eignung nicht (mehr)
darauf an, ob der Antragsteller die Zuwendungen des AA in Vorgängerprojekten
zweckentsprechend und ordnungsgemäß verwendet hat. (...) Im Übrigen würde diese
Argumentation wegen der fehlenden Ergebnisse der Prüfungen der
Verwendungsnachweise zu den Vorgängerprojekten von IRD ohnehin nicht tragen."
Eine fahrlässige Förderung "im Blindflug"
Letzteres belegt der Bundesrechnungshof im zweiten Teil des Prüfberichts, der zu
dem Ergebnis kommt, das Auswärtige Amt habe "Islamic Relief" weitgehend "im
Blindflug" gefördert, oftmals ohne stabile Nachweise über die konkrete
Verwendung der Gelder. Mitunter wusste das Auswärtige Amt nicht einmal, dass die
Förderbeiträge von "Islamic Relief Deutschland" direkt an "Islamic Relief
Wordwide" oder "Islamic Relief Türkei" weitergeleitet wurden.
"Wenn wir die Belege für unser Berliner Projekt 'Demokratiemobil
(https://demokratie-mobil.berlin/) ' in ähnlicher Form der öffentlichen
Kontrolle entziehen würden, gäbe es sicherlich keine öffentliche Förderung mehr,
vielmehr stünde unsere Gemeinnützigkeit auf dem Spiel!", sagt Seyran Ates.
Besonders schockiert sei sie über den Hinweis gewesen, dass das Auswärtige Amt
erlaubt habe, beträchtliche Bargeldmengen über die Grenze zu bringen: "So wurden
laut Prüfbericht 240.000 Euro in Geldkoffern per Flugzeug von Deutschland in die
Türkei überführt. Dies mag zwar eine in Krisenregionen mitunter sinnvolle Praxis
sein, doch im Fall von Organisationen, die in Verbindung zu extremistischen
Gruppen stehen, ist dies grob fahrlässig!"
Auf die Frage, ob Fördergelder des Auswärtigen Amtes tatsächlich an die
Muslimbruderschaft oder die Hamas flossen und ob sie möglicherweise auch zur
Finanzierung von Terroranschlägen genutzt wurden, finden sich im ungeschwärzten
Teil des Prüfberichts keine konkreten Hinweise. Allerdings: "Aufgrund der
nachweislichen Blindflug-Förderung des Auswärtigen Amtes ist dies leider sehr
gut möglich!", meint Ates. Dazu merkt der Bundesrechnungshof im ersten Teil
seines Prüfberichts an: "Rechtsstaatliche und haushaltswirtschaftliche
einwandfreie Entscheidungen sind mithin zwingend geboten. Das gilt insbesondere,
wenn, wie hier, mit einer Förderentscheidung für die innere Sicherheit
Deutschlands viel auf dem Spiel steht."
"Erschreckende Naivität im Umgang mit dem Politischen Islam"
"Der bemerkenswert kritische Prüfbericht des Bundesrechnungshofs dokumentiert
eine erschreckende Naivität des Staates im Umgang mit dem Politischen Islam.
Dieser zeichnet sich nämlich, wie wir u.a. in der Gründungsresolution des
'Arbeitskreises Politischer Islam' (AK Polis)
(https://www.ak-polis.de/wp-content/uploads/2025/03/AK-Polis-Resolution.pdf)
dargelegt haben, durch eine enge Verzahnung von legalistischem und
gewaltbereitem Islamismus aus", erklärt Seyran Ates. "Der Gründer der Hamas,
Scheich Ahmed Jassin, sagte einmal, der politische und der militärische Flügel
seien 'ein Körper'. Man dürfe den Flügel nicht vom Körper trennen, da der Körper
sonst nicht mehr in der Lage sei, zu fliegen. Das heißt: Unterstützt man
islamistische Wohltätigkeitsorganisationen, so fördert man den militärischen
Flügel der Islamisten gleich mit! Will man den Menschen in den Krisengebieten,
etwa dem Gaza, wirklich helfen, so wäre die Bundesregierung gut beraten,
weltanschaulich neutrale Hilfsorganisationen einzusetzen, die weder zur
islamischen Missionierung noch zur christlichen Gegenmissionierung eingesetzt
werden können."
Dies alles dürfe jedoch nicht als "Generalverdacht gegen Muslime" verstanden
werden, ergänzt Ates, die als Imamin und Gründerin der "Ibn Rushd-Goethe
Moschee" (https://www.ibn-rushd-goethe-moschee.de/) einen Islam praktiziert, der
im Einklang mit den Menschenrechten steht. "Es geht hier nicht um die Frage, ob
man für oder gegen Muslime eintritt, sondern um die Frage, wie man den
friedliebenden Muslimen in aller Welt effektiv helfen kann. Die islamistischen
Organisationen haben unendliches Leid über Musliminnen und Muslime gebracht,
damit muss endlich Schluss sein!"
Lehren für die Zukunft
"Ich danke dem Institut für Weltanschauungsrecht und der Giordano-Bruno-Stiftung
dafür, dass sie mich in diesem langwierigen Rechtstreit um die Veröffentlichung
des Prüfberichts unterstützt haben, denn nur, wenn wir die Fehler der
Vergangenheit transparent machen, können wir sie künftig vermeiden", sagt Ates.
"Es ist wichtig, dass das Auswärtige Amt die Förderung von Islamic Relief 2019
eingestellt hat, doch noch immer sind viele Fragen offen: Wer trägt die
politische Verantwortung? Warum gab es keinen Widerstand durch die
Ministerialbeamten? Weshalb wird Islamic Relief noch immer in Gremien der
Bundesregierung eingeladen? Welche Konsequenzen ziehen der Deutsche Spendenrat
oder der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) aus der
deutlichen Kritik des Bundesrechnungshofs? Warum gilt IRD bei deutschen
Finanzbehörden weiterhin als gemeinnützig? Und weshalb haben sich die meisten
Politiker, die für IRD-Aktionen geworben haben, nicht eindeutig von dieser
Organisation distanziert?"
An der verfassungsfeindlichen Orientierung von "Islamic Relief" habe sich in den
letzten Jahren kaum etwas verändert, meint Ates und verweist auf die umfassenden
Recherchen, die Siegrid Herrmann im September 2025 im "Willy-Brandt-Haus" der
SPD vorgestellt hat (https://www.ak-polis.de/islamic-relief-muslimbruderschaft/)
. Große Hoffnung setzt Ates nun auf den "Beraterkreis Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung", der vom Bundesinnenministerium im November 2025 berufen
wurde (https://www.ak-polis.de/bmi-beraterkreis-islamismus/) . Dessen Aufgabe
soll u.a. darin bestehen, den im Koalitionsvertrag vereinbarten
"Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung" auszuarbeiten, wobei insbesondere
die Verbindung von legalistischem und militanten Islamismus in den Blick
genommen werden soll. "Ich hoffe, dass die Veröffentlichung des Prüfberichts den
Druck in diese Richtung erhöht", sagt Ates. "Es sollte später jedenfalls niemand
behaupten können, er oder sie hätte von alledem nichts gewusst."
***
Über das Thema hat die "WELT am Sonntag" (WamS) am 23.5.2026 vorab berichtet. In
dem Artikel von Frederik Schindler und Philipp Reichert ( "Im Blindflug":
Rechnungshof rügt Auswärtiges Amt für Förderung muslimischer Hilfsorganisation (
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a0eccdef0f7eb608db79082/islamic-rel
ief-im-blindflug-rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-fuer-foerderung-muslimische
r-hilfsorganisation.html) ) wird ein aktuelles Statement von "Islamic Relief
Deutschland" zitiert, wonach die Organisation keinerlei Verbindung zur
Muslimbruderschaft habe. Nach Angaben des "Bundesamtes für Verfassungsschutz"
bestehen jedoch "nach wie vor signifikante personelle Verflechtungen zwischen
Islamic Relief Deutschland und der Muslimbruderschaft". - Eine ausführliche
Analyse des Falls erschien am 23.5.2026 zudem auf der Website des "AK Polis" (
Seyran Ates / Sigrid Herrmann: Deutsche Steuermillionen "im Blindflug" in die
Kriegsregion Nahost (https://www.ak-polis.de/brh-aa-giz-ird-irw-dsv-blindflug/)
).
Pressekontakt:
Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61025/6281498
OTS: Giordano Bruno Stiftung
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