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Berlin (ots) - Die Künstlersozialkasse wird 45 Jahre alt. Der Deutsche Bundestag
beschloss das Künstlersozialversicherungsgesetz am 26. Mai 1981. Seit ihrer
Einführung sichert sie selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen in der
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Für die SPD-Bundestagsfraktion
steht fest: Dieses bewährte Modell trägt und wir entwickeln es weiter, damit es
zu den Arbeitsrealitäten von heute passt.
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion:
"Die Künstlersozialkasse (KSK) zeigt seit 45 Jahren, dass wir soziale Sicherheit
auch für Solo-Selbstständige gut organisieren können. Künstler:innen arbeiten
oft projektbezogen, ihre Einkommen schwanken stark. Gerade dann brauchen sie
einen verlässlichen Schutz. Genau das leistet die KSK.
Wir wollen die soziale Absicherung von Künstler:innen und Kreativen gezielt
stärken und sie besser auf ihre Arbeits- und Lebensbedingungen abstimmen. Das
haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Daran arbeiten wir jetzt konkret. Wir
wollen Zugangsbarrieren abbauen, Verfahren vereinfachen und die Regelungen an
neue Formen der künstlerischen Arbeit anpassen. Auch digitale Plattformen und
neue Vertriebswege müssen fair in das System einbezogen werden.
Für die SPD-Fraktion gehört dazu auch, Einkommensschwankungen besser aufzufangen
und die Abgabegerechtigkeit zu sichern. Alle, die künstlerische Leistungen
verwerten, müssen ihren Beitrag leisten. Nur so bleibt das System stabil und
gerecht. Kunst und Kultur halten unsere Gesellschaft zusammen. Wer kreativ
arbeitet, verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch gute soziale Bedingungen.
Dafür setzen wir uns ein."
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