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Berlin (ots) - Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anwendung der
Herstellerverantwortung für Arzneimittel-Mikroschadstoffe werden stärker
Der Irish High Court hat in der letzten Woche, am 20. Mai 2026, entschieden,
zentrale Bestimmungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung gemäß Artikel 267 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorzulegen. Ausgangspunkt ist eine
Klage der Irish Pharmaceutical Healthcare Association (IPHA) und der Alliance
for Medicines for Ireland (MFI) gegen die geplante nationale Umsetzung der
Richtlinie in irisches Recht.
Dazu erklärt Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland: "Die
Entscheidung des irischen High Court ist ein deutliches Signal, dass die
Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer jetzigen Form rechtlich und politisch auf
wackligen Füßen steht. In immer mehr Mitgliedsländern wird erkannt, dass die
Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie deutlich mehr Probleme aufwirft, als
sie zu lösen beansprucht. Der Druck auf die EU-Kommission, die schweren
Webfehler der Richtlinie zur Kenntnis zu nehmen und zu korrigieren wächst damit
weiter."
Die irischen Kläger greifen vor allem die Regeln an, mit denen die EU die Kosten
der neuen, vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen auf bestimmte Hersteller
verteilt. Sie argumentieren, dass die Richtlinie dabei gegen grundlegende
Prinzipien des EU-Rechts verstößt. Konkret kritisieren sie, dass pauschal alle
Humanarzneimittel in die Kostenverantwortung einbezogen werden, dass Hersteller
von Arzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten der
zusätzlichen Reinigungsstufe tragen sollen und dass die Richtlinie die
Besonderheiten der Pharmabranche, die die Verpflichtungen der Richtlinie
deutlich anders treffen als andere Branchen und zudem Arzneimittel für die
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung eine systemrelevante Rolle spielen, außer
acht lässt. Bereits zuvor hatte der Mitgliedstaat Polen eine Nichtigkeitsklage
gegen die UWWTD eingereicht.
Darüber hinaus haben fast alle Unternehmenskläger, die in erster Instanz mit
ihren Klagen gegen die Richtlinie gescheitert waren, Rechtsmittel beim EuGH
eingelegt. Damit ist der Europäische Gerichtshof nun in mehreren Verfahren
unmittelbar mit der Frage befasst, ob die aktuelle Ausgestaltung der
Kommunalabwasserrichtlinie mit den Grundprinzipien des Unionsrechts vereinbar
ist.
Pharma Deutschland kritisiert seit Langem, dass die europäische
Kommunalabwasserrichtlinie pauschal alle Humanarzneimittel in die
Herstellerverantwortung einbezieht und damit die Finanzierung der vierten
Reinigungsstufe einseitig auf pharmazeutische und kosmetische Unternehmen
abwälzt. Aus Sicht des Verbandes drohen dadurch erhebliche Auswirkungen auf
Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, ohne dass
der spezifische Nutzen von Medikamenten für die Patientinnen- und
Patientenversorgung angemessen berücksichtigt wird.
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Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel
sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die
Patientinnen und Patienten bereit. Unter http://www.pharmadeutschland.de gibt es
mehr Informationen zu Pharma Deutschland.
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