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Köln. (ots) - Die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will
Kinder und Jugendliche in Strafverfahren besser schützen. Wie der "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, soll es eine neue Vorschrift
geben, richterliche Vernehmungen vor der Verhandlung auf Video aufzuzeichnen, um
den Opfern einen Auftritt vor Gericht zu ersparen. Das geht aus einem
Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz in Hamburg hervor, die der
Zeitung vorliegt. "Ein Strafverfahren darf für Kinder, die bereits Opfer einer
Straftat geworden sind, nicht zu einem zweiten Trauma werden", sagte
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die
wiederholte Befragung im Gerichtssaal und die direkte Begegnung mit dem Täter
seien für Minderjährige oft eine unerträgliche Belastung. "Es ist unsere
Pflicht, diese Belastungen auf das absolut unvermeidbare Mindestmaß zu
reduzieren", so Limbach weiter.
Die Strafprozessordnung (§ 58a StPO) bietet zwar schon heute die Möglichkeit,
eine richterliche Videovernehmung des Kindes aufzuzeichnen und diese später im
Prozess abzuspielen, um dem Kind die Aussage in der Hauptverhandlung zu
ersparen. Bislang ist dies aber nur eine "Soll-Vorschrift". Die Praxis zeige,
dass dieses Instrument eher selten angewendet wird. "Ein Video sichert die
frischen, unverfälschten Aussagen und verhindert zudem Fehler bei der späteren
Protokollierung", sagte der NRW-Justizminister. Die Justizministerkonferenz
findet vom 11. bis zum 12. Juni in Hamburg statt.
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