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Berlin (ots) - Die Mitgliederversammlung 2026 des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat den Änderungen der Statuten zur
Reform der Institutssicherung mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Die vom
Verbandsrat des BVR vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen unter anderem schärfere
Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung bei Genossenschaftsbanken im
Präventions- oder Sanierungsstatus. "Mit diesem Beschluss senden wir als
Genossenschaftsbanken ein klares Signal: Wir sind eine starke, handlungsfähige
Solidargemeinschaft mit einem Ziel - sichere und verlässliche Regionalbanken für
unsere 30 Millionen Kundinnen und Kunden", sagt BVR-Präsidentin Marija Kolak:
"Künftig kann unsere Sicherungseinrichtung Banken in Schwierigkeiten noch
wirksamer begleiten. Die Einlagen unserer Kunden sind auch in einem sich
wandelnden Marktumfeld stets zu 100 Prozent geschützt. Gleichzeitig bleiben die
Genossenschaftsbanken in der Lage, alle Herausforderungen aus eigener Kraft -
und ohne Hilfe der Steuerzahler - zu bewältigen, wie schon seit 90 Jahren."
Marija Kolak betont weiter: "Wir rütteln mit der Reform nicht an den
genossenschaftlichen Prinzipien der Dezentralität und unternehmerischen
Eigenverantwortung unserer Mitglieder. Gleichzeitig macht unsere Gruppe mit den
Beschlüssen deutlich, dass die Freiheit der einzelnen Primärbank dort endet, wo
der Solidargemeinschaft Schaden droht. Die Stabilität und Reputation unserer
Gruppe dürfen nicht durch fahrlässige Fehler Einzelner oder durch systemische
Risiken beschädigt werden."
Die Reform ist das Ergebnis des Projekts "Geno Next Level", in dem der BVR unter
enger Einbindung von Vertretern von Primärbanken, Regionalverbänden und
Verbundunternehmen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Institutssicherung
erarbeitet hat. Ziel war es, Risiken in Zukunft früher zu erkennen, die
Handlungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung zu stärken, auf Fehlentwicklungen
bei einzelnen Banken schneller zu reagieren und die Zusammenarbeit der
beteiligten Akteure zu verbessern.
Im Ergebnis werden mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung die
Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung deutlich erweitert. So wird ein
begründetes Teilnahme- und Rederecht der Sicherungseinrichtung in Sitzungen von
Organen von Banken im Statut verankert. Damit wird ein frühzeitigerer und
direkterer Austausch, etwa mit dem Aufsichtsrat einer Bank, in relevanten
Fragestellungen ermöglicht. Die Entscheidungs- und Beschlusskompetenzen der
jeweiligen Gremien bleiben davon unberührt.
Erweitert werden auch die Möglichkeiten zur Beitragshöherstufung von Instituten
im Präventionsstatus, wenn die Sicherungseinrichtung Risikoprofile oder
Verhaltensweisen feststellt, die den Erfolg von Präventionsmaßnahmen gefährden.
So kann eine höhere Beitragsbemessung bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten
künftig früher erfolgen.
Teil der Reform ist zudem eine Verschlankung von Strukturen und Prozessen
innerhalb der Sicherungseinrichtung: Die regionalen Sicherungsausschüsse werden
aufgelöst. Regionalität und Dezentralität werden in Zukunft im zentralen
Sanierungsausschuss abgebildet, der bei Präventions- und Sanierungsmaßnahmen die
maßgeblichen Entscheidungen trifft. Darüber hinaus erhält der Vorstand des BVR
eine höhere Entscheidungskompetenz bei notwendigen Deckungsmaßnahmen. Dies
ermöglicht schnellere Entscheidungen in Krisensituationen.
Zusätzlich wird die Rolle der DZ BANK gestärkt. Als zentraler Liquiditätsgeber
wird sie künftig durch die Solidargemeinschaft gezielt vor übermäßigen Risiken
abgeschirmt. Dadurch können notwendige Liquiditätshilfen für Banken schneller
und effizienter bereitgestellt werden.
Zugleich werden die Verfahren zum Ausschluss eines Instituts aus der
genossenschaftlichen FinanzGruppe künftig effizienter und handlungsfähiger
ausgestaltet. Dazu gehören verkürzte Fristen sowie Anpassungen der
Entscheidungsprozesse in den zuständigen Gremien. Ziel ist eine Beschleunigung
der Verfahren bei unverändert hohen rechtlichen Standards. Mit einem Ausschluss
ist auch ein Entzug der Markenrechte verbunden. Der Ausschluss bleibt weiterhin
das letzte Mittel ("ultima ratio").
"Mit den beschlossenen Statutsänderungen stärkt die genossenschaftliche
FinanzGruppe die Wirksamkeit ihres Institutsschutzes, verbessert die Transparenz
innerhalb der Organisation und schafft zusätzliche Voraussetzungen für ein
schnelles und wirksames Handeln in Krisensituationen", fasst Kolak zusammen. Die
letzten Projektbestandteile werden im Laufe des Jahres 2026 finalisiert.
Dazu zählt zum einen die Entwicklung eines Vorstands- und Aufsichtsratskodex. Er
soll die Erwartungen an die Wahrnehmung von Rechten, Pflichten und
Verantwortlichkeiten von Vorständen und Aufsichtsräten innerhalb der
genossenschaftlichen FinanzGruppe beschreiben. Der Kodex soll in der Satzung des
BVR als freiwillige Selbstverpflichtung verankert werden. Vor einer
Beschlussfassung erfolgt eine Einbindung aller Primärinstitute der
genossenschaftlichen FinanzGruppe, um eine hinreichende Beschäftigung aller
Vorstände und Aufsichtsräte mit dem Kodex sicherzustellen. Die Befassung der
Mitgliederversammlung ist für das kommende Jahr vorgesehen. Ein weiteres
Handlungsfeld ist die Weiterentwicklung des verbundweiten Risiko- und
Finanzmanagements. Dabei bleibt die Verantwortung für das Risikomanagement bei
den einzelnen Primärbanken vor Ort. Gleichzeitig sollen Risiken innerhalb der
genossenschaftlichen FinanzGruppe künftig noch stärker verbundweit betrachtet
werden. Hierfür werden entsprechende Methodiken, Prozesse und
Verantwortlichkeiten entwickelt.
Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Telefon: (030) 20 21-13 00, mailto:presse@bvr.de, http://www.bvr.de
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OTS: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban
ken
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