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Berlin (ots) - Verstößt die Landesregierung Schleswig-Holstein mit ihrer
Untätigkeit bei der Beschränkung von zerstörerischer Grundschleppnetzfischerei
gegen europäisches Naturschutzrecht? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und
Environmental Justice Foundation (EJF) sehen Anhaltspunkte dafür. Denn diese
Form der Fischerei findet großflächig in einem Gebiet statt, das als
Nationalpark, Natura-2000-Gebiet und UNESCO-Weltnaturerbe besonders geschützt
werden muss.
Die DUH und EJF kündigen an, ein Verbot von Grundschleppnetzfischerei im
Nationalpark und konsequente Schutzmaßnahmen für das sensible Meeresschutzgebiet
gemeinsam durchzusetzen. Welche Schritte die Umweltorganisationen dazu
ergreifen, erfahren Sie in unserer digitalen Pressekonferenz.
Wir bitten um Anmeldung unter mailto:presse@duh.de .
Teilnehmende:
- Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
- Annette Cerulli-Harms, Chief Representative Deutschland EJF
Datum:
Mittwoch, 24. Juni 2026 um 9 Uhr
Einwahldaten:
https://l.duh.de/pk260624
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6296158
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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