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Berlin (ots) - Zum Internationalen Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2026 erklärt
das Deutsche Institut für Menschenrechte:
"Vor 75 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet, um Menschen
zu schützen, die aufgrund von Verfolgung, Gewalt und Entrechtung aus ihrer
Heimat fliehen müssen. Dieses Abkommen war ein zivilisatorischer Meilenstein.
Sein Herzstück ist das Refoulement-Verbot, welches besagt, dass Schutzsuchende
nicht in ein Land zurückgeschickt werden dürfen, in dem ihnen Verfolgung droht.
In den Debatten um Grenzsicherungen, Reduzierung der Asylantragszahlen und
Kooperationen mit Drittstaaten gerät aus dem Blick, dass es um Menschen geht,
deren Würde und Rechte durch diese politischen Entscheidungen bedroht werden.
Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, geflüchteten Menschen Schutz
vor Verfolgung zu bieten. Dieser Verantwortung entziehen sich Deutschland und
die Europäische Union jedoch zunehmend. Schutzsuchenden wird der Zugang zu
fairen und effektiven individuellen Asylverfahren erschwert, zum Teil sogar
verweigert. An deutschen Grenzen werden Asylsuchende teilweise ohne Prüfung
ihres Asylgesuchs zurückgewiesen, obwohl Gerichte dies für europarechtswidrig
erklärt haben.
Durch die kürzlich in Kraft getretene GEAS-Reform wurde der Weg für zahlreiche
weitere Verschärfungen geebnet: Haft und Freiheitsbeschränkungen, beschleunigte
Verfahren und die Beschneidung von Verfahrensrechten erschweren es Geflüchteten,
ihren Schutzanspruch geltend zu machen. Doch statt auf Abschreckung und
Abschottung zu setzen, sollte Deutschland aktiv für den Flüchtlingsschutz
einstehen und einen effektiven Zugang zu Schutz gewährleisten."
WEITERE INFORMATIONEN
GEAS-Reform: Institut rät Behörden zu menschenrechtskonformer Anwendung (https:/
/www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/geas-reform-institut-raet-
behoerden-zu-menschenrechtskonformer-anwendung)
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/asyl-und-migration
Stellungnahme: Zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer
Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen
Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam (https://www.institut-fuer
-menschenrechte.de/publikationen/detail/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-bestimmun
g-sicherer-herkunftsstaaten-durch-rechtsverordnung-und-abschaffung-des-anwaltlic
hen-vertreters-bei-abschiebungshaft-und-ausreisegewahrsam)
Stellungnahme: Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen (https://www.ins
titut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/zurueckweisungen-von-asylsuche
nden-an-den-grenzen)
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, Zweite Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: mailto:sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte
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