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Mainz (ots) - Sanktionen, Embargos und Exportkontrollen gewinnen derzeit für
alle globalen Wirtschaftsakteure an Bedeutung. Die Einhaltung der EU- und
UN-Sanktionen ist nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für das ZDF rechtlich
zwingend. Verstöße gegen das AWG sind strafbar oder bußgeldbewehrt.
Über seine Auslandsstudios und internationalen geschäftlichen Aktivitäten kann
das ZDF auch in den Anwendungsbereich des US-amerikanischen Sanktionsrechts
gelangen. Verstöße sehen empfindliche Strafen oder Geldbußen vor und können dazu
führen, dass US-Unternehmen die geschäftliche Zusammenarbeit beenden oder
verweigern.
Die seit einigen Monaten in die Verträge des ZDF aufgenommenen Klauseln beziehen
daher auch pauschal das US-Sanktionsrecht ein. Dies hat zu öffentlicher Kritik
geführt. Das ZDF nimmt diese Kritik sehr ernst und prüft diese Klauseln aktuell.
Dazu gehört auch zu evaluieren, ob ein abgestufter Umgang mit dem
Sanktionsregime möglich ist.
In diesem Zusammenhang betonte ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler in der heutigen
Sitzung des ZDF-Fernsehrats: "Der freie und unabhängige Journalismus des ZDF ist
von diesem Sanktionsregime nicht betroffen."
Eine Ablehnung von Mitwirkenden hat es bislang weder in Deutschland noch im
Ausland gegeben. "Der unabhängige Journalismus ist unser höchstes Gut", so
Himmler.
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OTS: ZDF
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