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Berlin (ots) -
- Sicheres BBQ mit dem Gasgrill: Integrierte Sicherheitsfunktionen schützen
Gasflaschen auch an heißen Sommertagen.
- Richtig lagern: Diese Regeln gelten für die Aufbewahrung von Gasflaschen im
Freien und in Innenräumen.
- Markus Lau, Technikexperte beim FlüssigGas Verband, erklärt die wichtigsten
Fakten zum sicheren Umgang mit Gasflaschen.
Bei Temperaturen weit über 30 Grad stellt sich vielen Gasgrill-Fans die Frage:
Ist die Nutzung der Gasflasche in der Sommerhitze gefahrlos möglich? Die klare
Antwort: Ja! "Spezielle Sicherheitsfunktionen sorgen dafür, dass Gasflaschen
auch im Hochsommer sicher verwendet werden können", sagt Markus Lau,
Technikexperte beim FlüssigGas Verband. Der Experte erklärt, warum die Flasche
auch bei heißen Außentemperaturen nicht an ihre Belastungsgrenze stößt - und
worauf bei der Lagerung von Gasflaschen zu achten ist.
Gasflaschen sind hochsommerfest
Ein wichtiges Sicherheitsfeature: Gasflaschen werden nur zu 80 Prozent befüllt.
Der Freiraum oberhalb der sogenannten flüssigen Phase bildet ein gasförmiges
Polster. "Auch wenn sich der Inhalt an Hitzetagen ausdehnt, stößt die Gasflasche
nicht an ihre Belastungsgrenze", sagt Markus Lau . Denn: Propangasflaschen sind
für einen Prüfdruck von 30 bar konzipiert. Bei Temperaturen von 30 Grad Celsius
liegt der Innendruck der Flasche bei rund 10 bar, bei 40 Grad erhöht er sich auf
etwa 13 bar. Um den maximalen Prüfdruck von 30 bar zu erreichen, müsste sich das
Gas in der Flasche auf 80 Grad Celsius erhitzen. Für zusätzlichen Schutz sorgt
das Sicherheitsventil. "Steigt der Druck in der Flasche wider Erwarten auf über
30 bar, lässt das Sicherheitsventil Gas kontrolliert nach außen entweichen",
sagt Markus Lau . "Selbst an heißen Sommertagen lassen sich Gasflaschen sicher
nutzen."
Gefahren lauern bei falscher Lagerung
Flüssiggas ist schwerer als Luft. "Deshalb müssen Gasflaschen oberhalb der
Erdgleiche und immer aufrecht stehend aufbewahrt werden", sagt Markus Lau .
"Geeignete Orte sind zum Beispiel gut belüftete Gartenschuppen oder Garagen."
Nicht erlaubt ist die Lagerung in Kellern, Schlafräumen, Fluren, Treppenhäusern
und Durchgängen.
Zudem sollten beim Transport von Gasflaschen im Auto - etwa nach dem Kauf oder
zur Rückgabe leerer Flaschen - längere Stopps in der Sommerhitze vermieden
werden.
Geregelt ist auch die Anzahl der Gasflaschen, die gelagert werden dürfen. In
Innenräumen darf maximal eine Flüssiggasflasche mit 5 kg oder 11 kg betrieben
werden. Zusätzlich darf höchstens eine weitere Flasche derselben Größe in der
Wohnung gelagert werden, wobei Schlafräume und Keller tabu sind. Für die
Lagerung im Freien gibt es im privaten Bereich keine formell festgelegte
Höchstgrenze. "Wir empfehlen, nur die tatsächlich benötigte Anzahl an
Ersatzflaschen vorzuhalten, zum Beispiel eine Ersatzflasche je betriebenem
Gerät", sagt Markus Lau . "Außerdem müssen die Flaschen so gelagert werden, dass
sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind."
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