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Regenstauf (ots) - Die nächste Rentenerhöhung steht an. Rund 21,5 Millionen
Rentnerinnen und Rentner profitieren davon. Für sie steigen die Renten ab 1.
Juli bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Damit steigt der neue Rentenwert,
der sich in Euro pro Entgeltpunkt bemisst, von 40,79 auf 42,52 Euro. Die
Rentenerhöhung fällt somit deutlich höher aus als im vergangenen Jahr. Doch
Krankenversicherung, Pflegebeiträge und Steuern schmälern das Plus. Zudem werden
mehrere Zehntausend Rentner dadurch in die Rentenbesteuerung abrutschen. Im
vergangenen Jahr soll es rund 73.000 Rentner betroffen haben. Wie viel bleibt
also von der guten Nachricht übrig?
Was steckt hinter dem großen Rentenplus?
Rentenbeziehende haben die Rentenanpassung der guten Lohnentwicklung in
Deutschland im Jahr 2025 zu verdanken. Durch die gesetzliche Koppelung an die
Bruttolöhne ist gesichert, dass Rentner am Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung
teilhaben. Der Bundesrat hat daher der vom Kabinett beschlossenen Rentenerhöhung
für dieses Jahr zugestimmt. Die Schreiben zur Rentenanpassung werden teilweise
noch im Juni und im Juli planmäßig verschickt. Senioren, die vor April 2024 in
Rente gegangen sind, erhalten ihre Rentenzahlung noch im Voraus, alle späteren
Rentenbezieher in der Regel erst am Monatsende.
Wie viel von der Rentenerhöhung tatsächlich ankommt
Bei einer bisherigen Monatsrente von 500 Euro gibt es ab Juli 521,20 Euro
brutto. Wer bisher 1.000 Euro Rente bezieht, erhält bald 1.042,40 Euro
Bruttorente. Bei einer Rente von 1.500 Euro beträgt das Plus 63,60 Euro und bei
einer Rente von 2.000 Euro kommen brutto 84,80 Euro dazu. Neben den Altersrenten
steigen auch die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten sowie die der
landwirtschaftlichen Alterskasse gleichermaßen an.
Jedoch werden Rentnern ihre Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung von der Bruttorente abgezogen. Somit schmälern der
Beitragssatz von 14,7 Prozent und der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9
Prozent jeweils zur Hälfte die Rentenzahlung. Der Beitrag zur gesetzlichen
Pflegeversicherung wird Rentnern von ihrer Rente zusätzlich vollständig
abgezogen. Für Kinderlose sind das 4,2 Prozent und ansonsten 3,6 Prozent.
Werden die gesetzlichen Versicherungsbeiträge mit rund 13 Prozent abgezogen,
bleibt bei einer Rente von 500 Euro ein Plus von rund 18 Euro netto. Betrug die
Rentenzahlung 1.000 Euro, so kommen netto nur mehr rund 37 Euro dazu. Bei einer
Rentenhöhe von 1.500 Euro beträgt der Nettozuwachs rund 55 Euro und bei 2.000
Euro circa 74 Euro. Somit steht Ruheständlern weniger Geld im Alltag zur
Verfügung als angekündigt. Von der Rentensteigerung kommen nur etwa 3,7 Prozent
auf dem Konto der Senioren an, rechnet die Lohnsteuerhilfe Bayern vor.
Mit jeder Rentenerhöhung steigt das Risiko einer Steuerpflicht
"Weiterhin sind Rentenerhöhungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig",
erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Der persönliche Rentenfreibetrag wird
einmalig im Jahr des Renteneintritts berechnet und anschließend dauerhaft
festgeschrieben. Er wächst also mit den Rentenanpassungen nicht mit. In der
Folge steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente von Jahr zu Jahr für alle
Rentenbeziehenden. Dem wirkt die jährliche Erhöhung des Grundfreibetrags
entgegen. Dieser beträgt derzeit 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro
für Verheiratete pro Jahr. Liegen die zu versteuernden Einkünfte darüber, ist in
der Regel eine Steuererklärung abzugeben.
In der Steuererklärung müssen alle Einkünfte angegeben werden. Eine
Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung kann kostenlos für das Finanzamt
angefordert werden. Neben der Altersrente müssen weitere staatliche Renten,
Einkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge, nicht versteuerte Kapitalerträge,
Mieteinnahmen oder Nebenjobs eingetragen werden. Rentenbeziehende, die in der
Nähe des Maximalwerts liegen, sollten unbedingt überprüfen lassen, ob Einkommen-
und Kirchensteuer mit der Rentenerhöhung fällig werden.
Sicherheitshalber sollte ein finanzielles Polster zurückgelegt werden, falls es
zu einer Steuernachzahlung kommt. Aber selbst wenn der Grundfreibetrag gerissen
wurde, sind nicht in allen Fällen Steuern zu zahlen. Individuelle Ausgaben für
Handwerker, Haushaltshilfen, Spenden oder Krankheiten können - sofern sie
vorhanden sind - die Steuerlast drücken. Die Beiträge für die Kranken- und
Pflegeversicherung und auch private Personenversicherungen sind immer bis zum
Höchstbetrag absetzbar.
Mehr Rente bedeutet nicht automatisch mehr Geld im Alltag
Immerhin liegen die 3,7 Prozent, die von der Rentenerhöhung abzüglich der
Sozialversicherungsbeiträge vor Steuern übrigbleiben, noch über der Inflation
des Vorjahres von 2,2 Prozent. Jedoch lagen die Rentenerhöhungen in den Jahren
2022 und 2023 deutlich unter der Inflation, so dass das Budget der Bürger
ohnehin stark strapaziert ist. Ob die diesjährige Rentenerhöhung das Defizit
vergangener Jahre ausgleichen kann, ist zweifelhaft.
Zumal neben der Inflation viele Dienstleistungen, Energie- und Spritpreise
teurer geworden sind. Hohe Lebenshaltungs-, Gesundheits- und Wohnkosten
hinterlassen das Gefühl, dass das Geld immer knapper wird. Gerade Menschen mit
sehr kleinen Renten werden durch die Rentenerhöhung keine Verbesserung der
Situation wahrnehmen. Senioren, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind,
wird die höhere Rente auf die Leistungen angerechnet und der staatliche Zuschuss
entsprechend gekürzt.
Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 5040147 / E-Mail: mailto:presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
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OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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