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Mannheim (ots) - Viele GmbH-Geschäftsführer begehen bei der eigenen
Altersvorsorge einen gravierenden Denkfehler: Sie zahlen sich Gewinne als teuer
versteuertes Gehalt aus, um das Geld anschließend privat mühsam in ETFs oder
Immobilien zu investieren. Doch dieser Weg ist eine gigantische Steuerfalle,
denn fast die Hälfte des Kapitals wandert direkt ans Finanzamt, bevor es
überhaupt Rendite erwirtschaften kann. Wer sein privates Vermögen klassisch aus
dem Netto aufbaut, vernichtet sehenden Auges massives Zinseszins-Potenzial und
bremst den eigenen Ruhestand drastisch aus.
Das eigene Unternehmen ist der stärkste Hebel für den Vermögensaufbau - man muss
das Kapital nur vor dem privaten Steuerzugriff schützen. Hier erfahren Sie, wie
Geschäftsführer die verheerende Netto-Falle verlassen, welche legalen
Steuervorteile die GmbH als Sparschwein bietet und wie der Ruhestand aus dem
Brutto-Vermögen um ein Vielfaches lukrativer wird.
Warum der private Vermögensaufbau oft unnötig teuer ist
Viele Geschäftsführer finanzieren ihre Altersvorsorge aus bereits versteuertem
Einkommen. Dafür lassen sie sich Gewinne als Gehalt oder Ausschüttung auszahlen
und investieren den verbleibenden Betrag anschließend privat. Steuerlich ist
diese Reihenfolge jedoch häufig nachteilig.
Beim Geschäftsführergehalt greifen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Ausschüttungen werden Gewinne zunächst auf
Ebene der GmbH besteuert und anschließend nochmals beim Gesellschafter. Dadurch
verbleiben oft nur rund 50 bis 52 Prozent des ursprünglich erwirtschafteten
Gewinns für den Vermögensaufbau.
Hinzu kommt, dass Kapitalerträge im Privatvermögen laufend besteuert werden. Das
reduziert die Wirkung des Zinseszinseffekts zusätzlich. Vereinfacht gesagt: Wer
privat investiert, arbeitet häufig mit einem Kapitalstock, der bereits erheblich
geschrumpft ist.
Die GmbH als Vermögensspeicher
Eine Alternative besteht darin, Kapital zunächst innerhalb der
Unternehmensstruktur zu belassen. Statt Gewinne sofort zu entnehmen, können sie
in der GmbH oder einer Holding weiter investiert werden.
Der entscheidende Vorteil liegt in der größeren Ausgangsbasis. Das Kapital wird
nicht unmittelbar der privaten Besteuerung unterworfen und kann über viele Jahre
weiterarbeiten. Dadurch entfaltet der Zinseszins seine Wirkung auf einen
deutlich höheren Betrag.
Besonders interessant sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Unter
bestimmten Voraussetzungen sind Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b
KStG zu 95 Prozent steuerfrei. Dadurch lassen sich Gewinne weitgehend innerhalb
der Gesellschaft reinvestieren.
Wichtig ist jedoch: Die GmbH ist kein Instrument zur Steuervermeidung. Die
Steuer wird in vielen Fällen lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Genau diese Steuerstundung kann langfristig jedoch erhebliche Vermögensvorteile
schaffen.
Typische Fehler bei der Altersvorsorge
Neben der direkten Entnahme von Gewinnen machen viele Geschäftsführer weitere
strategische Fehler. Ein häufiges Problem besteht darin, das gesamte Vermögen im
operativen Unternehmen zu konzentrieren. Gerät die Firma in wirtschaftliche
Schwierigkeiten, sind Einkommen, Unternehmenswert und Altersvorsorge
gleichzeitig betroffen. Deshalb setzen viele Unternehmer auf Holding-Strukturen,
um Vermögen vom operativen Geschäft zu trennen.
Kritisch können auch Pensionszusagen sein. Zwar bieten sie steuerliche Vorteile,
gleichzeitig entstehen jedoch langfristige Verpflichtungen in der Bilanz.
Insbesondere bei einem späteren Unternehmensverkauf können solche Zusagen die
Transaktion erschweren.
Darüber hinaus wird die betriebliche Altersvorsorge häufig nicht konsequent
genutzt. Je nach Gestaltung können Beiträge aus Unternehmensmitteln finanziert
werden, wodurch nicht zunächst eine private Besteuerung ausgelöst wird.
Der Unterschied zwischen Netto und Brutto
Wie stark sich die Reihenfolge der Besteuerung auswirken kann, zeigt ein
vereinfachtes Beispiel.
Ein Geschäftsführer erwirtschaftet über 20 Jahre hinweg jährlich 100.000 Euro
Gewinn und erzielt durchschnittlich sieben Prozent Rendite. Werden nach Steuern
lediglich rund 52.000 Euro pro Jahr privat investiert, ergibt sich langfristig
ein Vermögen von etwa 1,85 Millionen Euro.
Bleiben dagegen rund 70.000 Euro innerhalb der Unternehmensstruktur investiert,
wächst das Vermögen auf ungefähr 2,9 Millionen Euro an. Selbst wenn bei späteren
Ausschüttungen nochmals Steuern anfallen, bleibt häufig ein erheblicher
Unterschied bestehen.
Der Grund liegt nicht in einer dauerhaft niedrigeren Steuerbelastung, sondern
darin, dass über Jahrzehnte mit deutlich mehr Kapital gearbeitet werden konnte.
Fazit
Für viele GmbH-Geschäftsführer ist nicht die Rendite der entscheidende Hebel
beim Vermögensaufbau, sondern die Reihenfolge der Besteuerung. Wer Gewinne
zunächst privat vereinnahmt und erst anschließend investiert, reduziert seine
Kapitalbasis von Beginn an erheblich.
Die GmbH ermöglicht dagegen, Kapital länger innerhalb einer steuerlich
günstigeren Struktur arbeiten zu lassen. Dadurch entsteht mehr Spielraum für den
Zinseszinseffekt und damit für den langfristigen Vermögensaufbau. Welche
Struktur im Einzelfall sinnvoll ist, hängt jedoch stets von den persönlichen
Zielen, der Vermögenssituation und den steuerlichen Rahmenbedingungen ab.
Über Tobias Vetter:
Tobias Vetter ist Finanzberater und Geschäftsführer der Vetter Group. Er
unterstützt Selbstständige, Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer dabei, ihre
Steuerlast legal zu minimieren und ihre Finanzen strategisch zu strukturieren.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz verbindet er Vertragsgestaltung, Vorsorge und
Vermögensaufbau zu einer durchdachten Steuerstrategie. Sein Credo: "Steuern
sparen ist kein Trick - es ist eine Frage der Struktur." Weitere Informationen
unter http://www.vetter-consulting.de
Pressekontakt:
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