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Monheim (ots) - Zahnarztrechnungen können für gesetzlich Versicherte schnell zu
einer finanziellen Belastung werden. Genau hier setzt die Zahnvorsorge-Strategie
der WK Moser GmbH an: Statt Kunden vorrangig über den niedrigsten Monatsbeitrag
in einem "unabhängigen" Vergleichsportal zu gewinnen, empfiehlt das Unternehmen
konsequent leistungsstarke 100-Prozent-Zahnzusatztarife und vergleicht diese
untereinander. Warum diese Strategie für Verbraucher langfristig die günstigste
ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Tarife mit Erstattungssätzen von nur 70 oder 80 Prozent entpuppen sich als
Kostenfalle
Warum 70 oder 80 Prozent im Ernstfall teuer werden können, zeigt folgendes
Beispiel: Werden mehrere Implantate, inklusive Zahnersatz, Knochenaufbau und
zahntechnischen Leistungen notwendig, können schnell Gesamtkosten von 25.000 bis
30.000 Euro entstehen. Bei 30.000 Euro Kosten würde ein Tarif mit 80 Prozent
Leistung 24.000 Euro übernehmen - der Kunde müsste weiterhin 6.000 Euro selbst
tragen. Bei 70 Prozent Leistung wären es sogar 9.000 Euro Eigenanteil.
Vorausgesetzt die GKV leistet vor oder der Privatarzt hat eine Kassenzulassung,
denn genau jetzt wird es spannend: Ist dies nicht der Fall, können bei manchen
Tarifen zusätzlich bis zu 50 Prozent des Gesamtbetrags in Abzug gebracht werden.
Und wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, wird sogar vollständig
abgelehnt.
Hinsehen sollte man auch bei der Gebührenordnung
Ein emotionales Thema für viele Zahnärzte, denn diese wurde seit dem Jahre 1988
nicht mehr angepasst. Die Gebührenordnung wurde 2012 in einigen Bereichen zwar
novelliert, der Punktwert blieb jedoch derselbe. Zahnärzte sehen sich deswegen
dazu veranlasst, mit einem höheren Steigerungsfaktor abzurechnen. Deswegen
sollte man bei einer Zahnzusatzversicherung mindestens darauf achten, den
3,5-fachen Satz abgesichert zu haben. Dies entspricht dem höchstmöglichen Satz,
der gemäß §5 GOZ berechnet werden darf. Darüber abgerechnet werden darf nur,
wenn vor Behandlungsbeginn eine Gebührenvereinbarung getroffen wurde.
Je früher, desto besser: Warum man mit dem Abschluss einer
Zahnzusatzversicherung nicht warten sollte
Gerade bei großen Implantat- und Zahnersatzfällen prüft der Versicherer nicht
nur die Rechnung, sondern oft auch den Antrag, die Gesundheitsfragen und die
zahnärztliche Vorgeschichte. Stichwort: vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer beim
Abschluss oder bei einer Tarifaufstockung angibt, dass keine Behandlung
angeraten, geplant oder absehbar ist, obwohl in der Patientenakte bereits etwas
anderes dokumentiert wurde, kann im Leistungsfall ein massives Problem bekommen.
Wie hart das enden kann, zeigt ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom
23.07.2024,Az. 20 O 2041/23.
Ein Kunde hatte seinen Zahnzusatztarif erweitert und dabei Gesundheitsfragen zu
laufenden oder künftig angeratenen Zahnmaßnahmen mit "Nein" beantwortet. Später
wurden Heil- und Kostenpläne über 24.142,68 Euro eingereicht. Der Versicherer
forderte daraufhin zahnärztliche Unterlagen an.
In der Patientenakte fand sich ein älterer Eintrag aus dem Jahr 2018, wonach bei
der Behandlung des Unterkiefers im Oberkiefer neuer Zahnersatz geplant werden
sollte. Das Gericht sah darin ein starkes Indiz dafür, dass der spätere
Zahnersatzbedarf bereits vor der Tarifaufstockung bekannt oder zumindest
absehbar war. Die Klage wurde abgewiesen. Der Kunde bekam keine Feststellung.
Markus Moser erklärt, wie das hätte vermieden werden können. "Das Gericht führt
an, dass der Kläger seine Zahnzusatzversicherung beim Versicherer bereits im
Jahr 2009 abgeschlossen hatte - allerdings nur mit 30 Prozent Erstattung. Dann
ließ er sich 2017/2018 den gesamten Unterkiefer machen und bemerkte: Hoppla, das
ist aber teuer. Daraufhin beschloss er, seine Versicherung erst viel zu spät auf
90 Prozent aufzustocken."
Moser schätzt, dass der Kunde in den Jahren 2009 bis 2021 für Unterkiefer,
Oberkiefer und den einhergehenden herausnehmbaren Zahnersatz insgesamt rund
65.000 Euro an Kosten hatte - zuzüglich eigener Rechtsanwaltsgebühren,
gegnerischer Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Der Versicherer erstattete nach
dieser Einschätzung rund 19.500 bis 20.000 Euro der veranschlagten Gesamtkosten.
Auf den restlichen Kosten blieb der Kunde sitzen.
Wäre es vielleicht sinnvoller gewesen gleich einen 100-Prozent-Tarif
abzuschließen und anstelle eines späteren Eigenanteils von rund 45.000 Euro
lieber einen monatlichen Mehrbeitrag von 20 Euro zu bezahlen? Über 12 Jahre
wären das 12 Jahre mal 12 Monate mal 20 Euro - also 2.880 Euro. Statt also
später Anwaltskosten, gegnerische Kosten, Gerichtskosten, Stress und Ärger zu
riskieren, hätte er den besseren Schutz über die Jahre bequem monatlich bezahlen
können. Und er hätte im Ergebnis 45.000 Euro mehr im eigenen Geldbeutel
behalten.
Bei https://zahndirekt-versicherung.de/survey/1 gibt es ausschließlich
vorselektierte Hochleistungstarife, die den Verbraucher davor schützen, im
Nachgang hohe Eigenanteile tragen zu müssen. Wer sich informieren und eine
persönliche Empfehlung anfordern möchte, kann dies über
zahndirekt-versicherung.de tun. Nach Auswahl hat jeder Kunde die Möglichkeit,
den Tarif direkt online zu beantragen. Zusätzlich erhält er für die Zukunft zwei
Garantien, die dem Kunden bei Beitragserhöhungen die Möglichkeit bietet, digital
Alternativen zu erhalten und im Leistungsfall, die von der
Versicherungsgesellschaft zugesagten Leistungen auch erstattet zu bekommen.
Pressekontakt:
WK Moser GmbH
Rheinpromenade 11
40789 Monheim am Rhein
E-Mail: mailto:info@zahndirekt-versicherung.de
Website: https://zahndirekt-versicherung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/176506/6301256
OTS: WK Moser GmbH
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