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Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft nach der heutigen
Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission "Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt" auf konkrete und verbindliche Schritte zur
Stärkung der Rechte von Kindern sowie eine konsequente Strategie zur Förderung
von Medien- und Demokratiekompetenz von Kindern und Jugendlichen in der
digitalen Welt. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine
explizit an der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtete, koordinierende
Bundesstrategie und klare Verantwortlichkeiten der Bundesländer, um alle Partner
im staatlichen und nicht-staatlichen Bereich entlang der Bildungskette zu
beteiligen. Für eine solche gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss zudem eine
nachhaltige Finanzierung abgesichert werden, die dauerhaft in den Aufbau lokaler
Unterstützungsangebote investiert sowie nationale Orientierungs-, Informations-
und Qualifizierungsangebote verlässlich bereitstellt.
"Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zeigen nachdrücklich auf, wie
wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger
ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des
Deutschen Kinderhilfswerkes wird die in den letzten Wochen an vielen Stellen
verkürzte Diskussion auf Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht
annähernd gerecht. Hier braucht es statt starker Schlagzeilen eine ehrliche
Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als
Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten
wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen.
Deshalb ist es wichtig, die Umsetzung von Kinder- und Jugendschutzlösungen
hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen auf das Leben junger Menschen zu
evaluieren. Dafür muss die Bundesregierung Sorge tragen", betont Kai Hanke,
Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Die Ergebnisse der Expert*innenkommission zeigen: Ein mögliches
Social-Media-Verbot allein mag eine klare Botschaft senden, was erlaubt ist und
was nicht. Wenn wir als Gesellschaft aber keine Lösungen anbieten, die sowohl
rechtlich als auch technisch realistisch sind und jungen Menschen dabei
altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Welt ermöglichen, werden
Kinder und Jugendliche Umgehungsstrategien wählen, was sie und ihre Eltern
werden mit ganz neuen Problemen alleine zurücklässt. Deshalb plädieren wir als
Kinderrechtsorganisation für risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete
Gefahren abbauen und nicht nur in den privaten Verantwortungsbereich von
Familien verschieben. Notwendig ist dafür auch eine nachhaltige Absicherung von
schulischer und außerschulischer Medienbildung für junge Menschen, eine
systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und
Fachkräften sowie wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum", so Hanke
weiter.
"Zugangsbeschränkungen, die sich ausschließlich am Alter der Nutzenden
orientieren, sind wenig zielführend, ineffektiv und nicht kinderrechtlich
ausgewogen, um Medienanbieter in die Pflicht zu nehmen, digitale Räume so
auszugestalten, dass sie für junge Menschen risikoarm zu nutzen sind - was die
digitale Welt im Übrigen auch für Erwachsene sicherer und gesünder machen würde.
Für eine solche Eingrenzung von Risiken bietet der Digital Services Act aus
unserer Sicht einen trag- und ausbaufähigen Rechtsrahmen, muss aber dynamisch an
neue Phänomene und Technologien anpassbar bleiben und in der Rechtspraxis
konsequenter als bislang angewendet werden, um sein volles Potenzial zu
entfalten. Es braucht also eine konsequente Regulierung von Plattformen, eine
Durchsetzung der bestehenden Rechtsrahmen und damit verbundener Ansprüche an
digitale Angebote und damit nichts weniger als die Schaffung eines kindgerechten
digitalen Ökosystems", so Kai Hanke.
"Es ist laut UN-Kinderrechtskonvention von großer Bedeutung, jungen Menschen
entsprechende Onlineangebote und Teilhabechancen an der digitalen Gesellschaft
zu bieten. Um altersgerechte digitale Medienangebote vorzuhalten, braucht es zum
einen eine stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern im Sinne
des Kindeswohlvorrangs, zum anderen einen Regulierungsrahmen, der diese
Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht.
Das schließt Altersgrenzen nicht aus, erfordert aber, dass dort, wo Kinder aus
Schutzgründen begründeterweise Ausschlüsse erfahren, wir ihnen
Alternativangebote in der digitalen Welt machen müssen. Zudem müssen
Medienverbote aus kinderrechtlicher Sicht zwingend durch systematische
Evaluationen begleitet und in ihrer Verhältnismäßigkeit abgesichert werden.
Alles andere wäre Augenwischerei und entspricht nicht den Rechten von jungen
Menschen", so Hanke abschließend.
Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel "Soziale
Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten - Kompetenzen stärken -
Teilhabe sichern" steht unter http://www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien zum
Download bereit.
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