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Schwerin (ots) - Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung der
Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des
Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Linkskoalition und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Kritik und Empfehlungen der Sachverständigen im
Rechtsausschuss reagiert. Dazu erklärt der Rechtspolitische Sprecher der
CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:
"Kurz vor der letzten Sitzung des Rechtsausschusses in dieser Wahlperiode haben
die Linkskoalition und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zur geplanten
Verfassungsänderung eingereicht. Offensichtlich haben sie selbst erkannt, dass
der ursprüngliche Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nicht ausgereift war.
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag sollen Fristen geändert, Verfahrensabläufe
angepasst und einzelne Regelungen präzisiert werden. Das beseitigt zwar einige
handwerkliche Schwächen des ursprünglichen Entwurfs, löst aber das eigentliche
Problem nicht: Kommt für die Wahl einer Verfassungsrichterin oder eines
Verfassungsrichters auch nach einem zweiten Anlauf keine Zweidrittelmehrheit
zustande, soll am Ende im Landtag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
ausreichen. Damit wird aus einer Richterwahl, die bislang auf einem möglichst
breiten parlamentarischen Konsens beruht, letztlich eine Mehrheitsentscheidung.
Ein wichtiges Minderheitsrecht geht verloren. Und das dauerhaft!
Aus diesem Grund ändert dieser Antrag nichts an unserer grundlegenden Kritik:
Demokratie sollte durch Vertrauen, offene Debatten und überzeugende
Wahlergebnisse gestärkt werden, nicht durch Eingriffe in die Verfassung. Gerade
bei der Besetzung eines Verfassungsgerichts ist daher ein möglichst breiter
Konsens kein lästiges Hindernis, sondern ein bewusstes Verfassungsprinzip.
Die aktuelle Sonntagsfrage ist keine geeignete Basis für einen solch
schwerwiegenden Eingriff. Wer über Jahre keinen Änderungsbedarf gesehen hat und
ihn erst dann entdeckt, wenn parlamentarische Mehrheiten unsicherer werden, muss
sich die Frage gefallen lassen, ob es wirklich um den Schutz der Verfassung geht
- oder um den leichteren Umgang mit künftigen Mehrheitsverhältnissen.
Handwerkliche Mängel eines Gesetzentwurfs zu korrigieren, reicht nicht aus."
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