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Berlin (ots) - Starkes Signal an struktur- und finanzschwache Kommunen
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das
Infrastruktur-Zukunftsgesetz und ändert damit auch die Förderbedingungen der
Kommunen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Mack:
"Wir begrüßen die Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Damit setzt der Bund ein
klares Signal für mehr kommunale Investitionen. Die Möglichkeit, kommunale
Eigenmittel bei Bundesförderprogrammen auch aus Mitteln des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität zu bestreiten, vereinfacht die kommunalen
Investitionsmaßnahmen und stärkt insbesondere struktur- und finanzschwache
Kommunen.
Bislang stehen struktur- und finanzschwache Kommunen immer wieder vor dem
Problem, dass sie Fördermittel nicht abrufen können, weil sie den erforderlichen
Eigenanteil nicht aufbringen können. Das erschwert die Zielerreichung von
Förderprogrammen, die insbesondere Infrastruktur in struktur- und
finanzschwachen Kommunen verbessern sollen. Die nunmehr erfolgte Änderung setzt
von Kommunen häufig nicht leistbare Kofinanzierungserfordernisse in
Förderprogrammen des Bundes außer Kraft, wenn für den dort vorgesehenen
Eigenanteil Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
eingesetzt werden."
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