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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter
Lesung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur
von Waren. Die neuen Regelungen erleichtern es Verbraucherinnen und
Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, und unterstützen so den Weg
aus der Wegwerfgesellschaft. In einem Entschließungsantrag fordern die
Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, als weiteren
Anreiz einen Reparaturbonus zu prüfen, eine Informationskampagne zu starten und
sich für die Fachkräfteförderung im Reparatursektor einzusetzen.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
"Wir leben noch immer in einer Wegwerfgesellschaft, die viel zu viele Ressourcen
verschwendet. Wenn wir mehr defekte Geräte reparieren lassen, anstatt sie
wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen, sind wir auf dem richtigen Weg. Genau
diesen Weg ebnen wir mit dem Gesetz zum Recht auf Reparatur. Entscheidet man
sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur anstelle
eines Austausches, verlängert sich künftig die Gewährleistung um ein weiteres
Jahr. Das gilt für alle Waren. Für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones,
Waschmaschinen oder Kühlschränke greift darüber hinaus in Zukunft während der
üblichen Produktlebensdauer eine Reparaturverpflichtung des Herstellers. Damit
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nicht doch von einer Reparatur
abgeschreckt werden, legen wir fest, dass die Preise für Reparatur und
Ersatzteile sowie die Reparaturdauer angemessen sein müssen. Diese neuen Regeln
schonen sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt."
Nadine Heselhaus , zuständige Berichterstatterin:
"Hersteller dürfen es unabhängigen Reparaturbetrieben künftig nicht mehr
erschweren, Reparaturen an ihren Produkten vorzunehmen. Im parlamentarischen
Verfahren haben wir außerdem klargestellt, dass eine Ersatzware, die ein
Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher während der Reparatur zur
Verfügung stellt, kostenlos sein muss. Darüber hinaus fordern wir die
Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für eine wirksame
Rechtsdurchsetzung im Fall außerhalb der EU ansässiger Unternehmen und eine
Konkretisierung des Kriteriums der Angemessenheit von Reparatur- und
Ersatzteilpreisen sowie der Reparaturdauer einzusetzen. Als nationale
Fördermaßnahme soll die Bundesregierung einen Reparaturbonus nach französischem
Vorbild prüfen, das neue Recht auf Reparatur mit einer Informationskampagne
begleiten, sich um die Fachkräfteförderung im Reparatursektor bemühen und bei
Betrieben intensiv für die Teilnahme an der noch zu schaffenden Online-Plattform
für Reparaturen werben, damit diese Verbraucherinnen und Verbrauchern einen
echten Mehrwert bietet.
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