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Berlin (ots) - Der Landkreis Prignitz hat Anzeige gegen den Betriebsinhaber
eines Ziegenmilchbetriebs bei Perleberg erstattet. Das teilte Maria Hansen, die
Beigeordnete des Landkreises für Landwirtschaft, heute auf einer Pressekonferenz
mit. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat dem rbb auf Anfrage den Eingang der
Anzeige bestätigt.Der Vorwurf: der Betrieb habe gegen das Tierschutzgesetz
verstoßen. In der Pressekonferenz sagte Maria Hansen dem rbb, in dem Betrieb
seien Tiere geschlagen, getreten und am Schwanz gezogen worden. Außerdem sei mit
Gegenständen auf sie geworfen worden. Dies gehe nach ihrer Einschätzung aus
Videomaterial hervor, dass die Tierschutzorganisation Soko Tierschutz
veröffentlicht hatte. Der Landkreis habe die veröffentlichten Bilder seit Ende
vergangener Woche ausgewertet und sei zu der Erkenntnis gelangt, dass sich das
Bildmaterial dem Betrieb zuordnen lasse. Außerdem werde der Betrieb nun von der
Kontrollaufsicht daraufhin überprüft, ob ihm EU-Fördermittel aberkannt werden
müssen.Der Anwalt des Unternehmers teilte dem rbb auf Anfrage mit, einzelne
Aufnahmen des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials, die eine
"tierschutzrechtlich einwandfreie Haltung" zeigen, seien dem Unternehmen
zuzuordnen. Andere Aufnahmen, "insbesondere Nahaufnahmen einzelner erkrankter
oder verstorbener Tiere sind hingegen nicht zuzuordnen und können aus jeder
Ziegenhaltung in Europa oder anderswo stammen." Der Verein Soko Tierschutz hatte
auch Aufnahmen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass einzelne Ziegen am
Melkkarussell am Schwanz gezogen wurden. Dazu teilte der Anwalt mit, auch wenn
das Videomaterial noch nicht abschließend ausgewertet sei, "scheint es sich ...
um einen ehemaligen Mitarbeiter zu handeln, dem Herr ... schon deutlich vor dem
Bekanntwerden der Vorwürfe" gekündigt habe. Die anderen Mitarbeiter des
Betriebes würden über die erforderliche "Sachkunde" verfügen und "wiederkehrend
geschult". Der Hof würde nach seiner Aussage zuverlässig geführt und der
Betriebsinhaber distanziere sich von unsachgemäßem Umgang mit
Tieren.Bezugnehmend auf die vom Landkreis gestellte Strafanzeige, schrieb der
Anwalt dem rbb: "Die Strafanzeige bedeutet ... keine Vorverurteilung, sondern es
gilt die Unschuldsvermutung. Selbstverständlich wird unser Mandant neben dem
Veterinäramt auch die Staatsanwaltschaft bei allen Ermittlungen - auch gegen die
Aktivisten um Herrn Mülln und den ausgeschiedenen ehemaligen Mitarbeiter -
umfassend und uneingeschränkt unterstützen."Die Tierschutzorganisation "Soko
Tierschutz" erhebt in einem Interview mit dem rbb schwere Vorwürfe gegen den
Betrieb. Die Aufnahmen des Tierschutzvereins sind nach Aussage von Friedrich
Mülln zwischen Januar und April 2026 entstanden. Sie liegen dem rbb vor. Auf
ihnen sind hilflose und kranke Tiere zu sehen, anscheinend nicht sachgerecht
entsorgte Kadaver und Mitarbeiter, die Ziegen treten oder in einem Fall durch
den Stall schleifen. Der Landkreis gab an, erst am 28. April von dem
Tierschutzverein kontaktiert worden zu sein, allerdings ohne Übermittlung der
Bilder. Am 29.April habe das Veterinäramt dann eine unangemeldete Kontrolle in
dem Ziegenmilchbetrieb durchgeführt. Bei dieser Kontrolle seien keine Verstöße
gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden. Nach Erscheinen eines Artikels
im SPIEGEL am 18.Juni habe das Veterinäramt den betrieb erneut kontrolliert,
auch dieses Mal ohne Verstöße festzustellen. Bei einem Pressegespräch am 19.Juni
hatte der Landkreis dann angekündigt, die Vorwürfe untersuchen zu wollen. Bei
der heutigen Pressekonferenz sagte die Beigeordnete Maria Hansen, die Bilder
seien aufgrund von Ohrmarken einzelner Tiere und anhand von Luftaufnahmen dem
Betrieb zugeordnet worden.
Am Montag dieser Woche, dem 22.Juni, sei der Betriebsleiter zu einem
Erörterungsgespräch ins Landratsamt geladen worden, sagte Hansen auf der
Pressekonferenz. Eine weitere Kontrolle am heutigen Tage lief zum Zeitpunkt der
Pressekonferenz noch. In Zukunft soll es laut der Beigeordneten weitere
unangemeldete Kontrollen durch die Amtstierärztin geben.In der heute gestellten
Strafanzeige wirft der Landkreis dem Betriebsinhaber vor, gegen die Paragrafen 1
und 2 des Tierschutzgesetzes verstoßen zu haben. Darin steht u.a.: "Niemand darf
einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".In
einer persönlichen Stellungnahme sagte Hansen, die Bilder seien nicht leicht zu
ertragen gewesen. Die Veterinäre des Kreises könnten sich nicht an einen Fall
dieses Ausmaßes erinnern.
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