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Berlin (ots) -
- Ab 1. Juli müssen zur Rücknahme alter Elektrogeräte verpflichtete Händler die
Rückgabe durch ein einheitliches Sammelstellenlogo sichtbar machen
- DUH kündigt Stichprobentests zu neuen Rücknahme- und Kommunikationspflichten
im stationären und Online-Handel an
- Sonderfall E-Zigaretten: DUH hält Verpflichtung aller Händler von E-Vapes zu
deren Rücknahme für wirkungslos und fordert Verbot der Einwegprodukte
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt stichprobenartige Überprüfungen neuer
Rücknahme- und Kommunikationspflichten des Handels zu ausgedienten
Elektrogeräten an. Anlass ist das Inkrafttreten neuer Regeln zur Sammlung von
Elektroschrott ab dem 1. Juli. Diese verpflichten alle betroffenen Händler, ein
einheitliches Sammelstellenlogo gut sichtbar im Eingangsbereich anzubringen.
Kundinnen und Kunden sollen auf die Rückgabemöglichkeit aufmerksam gemacht und
die Sammelquote dadurch erhöht werden. Das Logo existiert schon länger, wird
aber jetzt erst verpflichtend. Auch Online-Händler müssen das einheitliche
Sammelstellenlogo gut lesbar, entweder auf der Produktseite eines Elektrogeräts
oder vor beziehungsweise beim Bestellprozess, platzieren. Händler müssen zudem
darüber informieren, wie die Abholung von Altgeräten und die Rücknahme von
Kleingeräten erfolgen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher
wissen noch immer nicht, dass sie ausgediente Elektrogeräte bei größeren
Elektrofachmärkten, Baumärkten, Supermärkten oder Drogerien kostenfrei abgeben
können. Das spiegelt sich in der niedrigen Sammelquote für Elektroschrott von
nur rund 29 Prozent wider. Wir begrüßen die gesetzliche Vorgabe zur Verwendung
eines einheitlichen Sammelstellenlogos, um die Rückgabequote von
Elektroaltgeräten zu erhöhen. Verpflichtete Handelsunternehmen müssen das
vorgeschriebene Sammelstellenlogo nun tatsächlich verwenden und Vorgaben zu
Größe und Platzierung einhalten. Unsere Tests zu bereits geltenden Informations-
und Rücknahmepflichten in Supermärkten und Drogerien ergaben leider zahlreiche
Verstöße. Wir werden die Umsetzung der neuen Pflichten im stationären und
Online-Handel stichprobenartig überprüfen und Verstöße rechtlich verfolgen."
Eine weitere Neuerung betrifft die erweiterte Rücknahmepflicht von E-Zigaretten.
So müssen ab dem 1. Juli auch Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen
von E-Zigaretten ausgediente Geräte dieser Art zurücknehmen.
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft: " In Deutschland fallen jedes
Jahr mehr als 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten als Abfall an. Die Erfahrung
zeigt leider, dass bereits seit Jahren bestehende Rückgabemöglichkeiten von
Einweg-E-Zigaretten bei Supermärkten oder Drogerien nicht genutzt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher entsorgen die Einwegprodukte fälschlicherweise
oft im Hausmüll oder dem gelben Sack, was in aller Regelmäßigkeit zu Bränden in
Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen führt. Viele der Einweg-Vapes landen zudem
achtlos in der Umwelt und können Schadstoffe freisetzen. Im Unterschied zu
anderen Elektrogeräten erwarten wir bei Einweg-E-Zigaretten nicht, dass sich
durch mehr Rückgabemöglichkeiten etwas an deren unsachgemäßer Entsorgung ändert.
Unabhängig von der Sammlung sind Einweg-Vapes in höchstem Maße
ressourcenverschwendend und gesundheitsgefährdend. Umweltminister Carsten
Schneider muss sein angekündigtes Verbot von Einweg-E-Zigaretten
schnellstmöglich umsetzen, anstatt wirkungslose Rücknahmeregeln zu veranlassen.
Frankreich und Belgien haben bereits Verbote von Einweg-E-Zigaretten
eingeführt."
Link:
Neues gesetzlich vorgeschriebenes Sammelstellenlogo von Elektroschrott:
https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/vertreiber/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, mailto:fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6302544
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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