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Hamburg (ots) - Für unsere Mandantin, Frau Collien Monica Fernandes, teilen wir
Folgendes mit:
Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestärkt unsere Mandantin
und mit ihr hoffentlich alle von Gewalt Betroffenen, die den Mut aufbringen,
über das Erlebte zu sprechen.
Der Pressesenat hat in dem Verfahren anlässlich der SPIEGEL-Berichterstattung
festgestellt, dass jeder einzelne Vorwurf, den unsere Mandantin öffentlich
gegenüber Herrn Ulmen erhoben hat, zulässig, teils sogar unstreitig ist. Das
Oberlandesgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass Herr Ulmen unstreitig
pornographische Videos und Fotos von Frauen, die unserer Mandantin ähnlich
sehen, unter ihrem Namen verbreitet hat. Dies habe er getan, weil er beim
Empfänger vortäuschen wollte, es handle sich um Videos und Fotos von Collien
Monica Fernandes, heißt es im Beschluss des Gerichts.
Die Richterinnen und Richter betonen, dass nicht einmal Herr Ulmen selbst
bestreitet, dass er Fake-Profile unter dem Namen meiner Mandantin angelegt,
hierüber Kontakt mit zahlreichen Männern gehabt und diesen pornografische Videos
und Fotos geschickt hat, auf denen Collien Monica Fernandes ähnelnde Frauen in
sexuellen Situationen abgebildet waren.
So wollte Herr Ulmen seinen "Chat-Partnern", mit denen er zum Teil sogar
"Sex-Talk" führte, vortäuschen, es handle sich um unsere Mandantin. Genauso ist
unstreitig, so das Hanseatische Oberlandesgericht, dass Herr Ulmen
Deepfake-Fotos von Collien Monica Fernandes verschickt hat.
Herr Ulmen scheiterte vor dem Oberlandesgericht - ebenso wie schon vor dem
Landgericht - außerdem damit, dass nicht mehr über die Vorwürfe körperlicher
Gewalt durch ihn gegen seine damalige Partnerin berichtet werden darf. Das
Oberlandesgericht entschied, dass die Berichterstattung des SPIEGEL über die
Erlebnisse unserer Mandantin im Januar 2023 rechtmäßig ist.
Zu diesem konkreten Sachverhalt teilt die von Herrn Ulmen beauftragte Kanzlei
für ihn am 27. März 2026 u.a. mit: " Die Polizei, dies ist eindeutig belegt,
ging insofern von beiderseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige
Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht ."
Den Akten ist hierzu jedoch Folgendes zu entnehmen:
Die Polizei traf ein, nachdem unsere Mandantin aus dem Fenster der gemeinsamen
Wohnung um Hilfe rief. Laut Polizeiprotokoll stellten die Beamten beim
Eintreffen fest, dass sie am Arm diverse Blutergüsse hatte, und brachten sie zur
medizinischen Versorgung in eine Notaufnahme. Die untersuchende Ärztin
dokumentierte zahlreiche Hämatome und Prellungen am ganzen Körper.
Die Polizei leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts auf
Körperverletzung gegen Herrn Ulmen ein. Während unsere Mandantin in den
Unterlagen als Opfer und Betroffene aufgeführt wird, fällt diese Bezeichnung im
Zusammenhang mit Herrn Ulmen nicht. Es fand zudem eine Rechtsbelehrung für Opfer
einer Straftat statt. Ein solches Opferbelehrungsgespräch wurde lediglich mit
unserer Mandantin geführt, nicht mit Herrn Ulmen. Herr Ulmen wurde währenddessen
in Haft genommen wegen des Verdachts auf Körperverletzung. Laut Unterlagen lagen
hierfür hinreichende Anhaltspunkte vor. Den Unterlagen ist klar zu entnehmen,
dass Collien Monica Fernandes in dem eingeleiteten Verfahren als Betroffene
aufgeführt ist, während Christian Ulmen als Beschuldigter bezeichnet wird. Dies
hat die Justiz von sich aus so entschieden. Nur gegen Herrn Ulmen wurde ein
Verfahren eingeleitet, nicht gegen unsere Mandantin.
Für den Folgetag wurde vor Gericht eine Verhandlung angesetzt. Nur weil Collien
Monica Fernandes ihren damaligen Partner weder anzeigen noch gegen ihn aussagen
wollte, wurde Herr Ulmen freigelassen und das Verfahren eingestellt. Auch dies
ist den Unterlagen klar zu entnehmen.
Zu der am 23. Juni 2026 durch die von Herrn Ulmen beauftragte Kanzlei
veröffentlichte Pressemitteilung stellt unsere Mandantin fest:
" Sowohl die Berichterstattung als auch die öffentliche, hitzig geführte
Diskussion um digitale sexualisierte Gewalt sind logische Folgen der von Herrn
Ulmen unstreitig begangenen Taten. Dass die auf den SPIEGEL Artikel folgende
Berichterstattung von Seiten des Täters als "unverhältnismäßig" und "an Hysterie
grenzend" bezeichnet wird, zeigt, dass es nach wie vor keine Tateinsicht zu
geben scheint. Nur ein Täter, der sich der Tragweite seiner Taten nicht bewusst
ist, kann diesen öffentlichen Aufschrei als "Hysterie" abtun, und nicht als
Reaktion auf die virtuelle Vergewaltigung und skrupellose Demütigung meiner
Person, die nachweislich (und vom Oberlandesgericht als unstreitig angesehen)
über Jahre stattfand."
Verena Haisch
Rechtsanwältin
Pressekontakt:
Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB
Soester Str. 40
20099 Hamburg
Email: mailto:vh@cronemeyer-haisch.de
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OTS: Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB
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